Wäller hat geschrieben:
.... an die Front geschickt wurde. Und die einzige Möglichkeit, sich davor zu drücken, ...
Das ist gottlob vorbei.
Ich habe gelesen, dass sich Ukrainer auch durch Bestechungsgelder vor der Einberufung drücken können.
Wäller hat geschrieben:
.... an die Front geschickt wurde. Und die einzige Möglichkeit, sich davor zu drücken, ...
Wäller hat geschrieben:@Bummler,
war damals im Einzelfall sicherlich auch möglich. Aber für den Normalbürger wohl eher nicht.
@Klausi60
zum Ausgangsthema ist nach 285 Seiten nichts mehr zu erwarten, was auch nur ansatzweise weiterhelfen könnte. Von daher ...
Bummler hat geschrieben:Wäller hat geschrieben:
.... an die Front geschickt wurde. Und die einzige Möglichkeit, sich davor zu drücken, ...
Das ist gottlob vorbei.
Ich habe gelesen, dass sich Ukrainer auch durch Bestechungsgelder vor der Einberufung drücken können.
Nun weichen wir aber erheblich vom Thema dieses Threads ab. Aber ich will dir deine Frage beantworten. Die Verweigerung meiner Unterschrift unter einer Verfügung, die nach meiner Auffassung weder vom Gesetz noch den entsprechenden Verwaltungsvorschriften abgedeckt ist, stellt keine Arbeitsverweigerung dar. Du vermengst jetzt eine sachliche Entscheidung der rationalen Ebene mit einer emotionalen Entscheidung. Dieses führt zu einer Verfälschung der Fragestellung. Rational macht es in der Tat keinen Unterschied zwischen diesen beiden Entscheidungen. Der Abhängige muss also entscheiden, ob er der Verführung nachgeben will oder nicht. Bei Jugendlichen muss du jedoch die persönliche Reife des Jugendlichen beurteilen, ob dieser über diie erforderliche Reife verfügt, die hier zu einer sachgerechten Entscheidung erforderlich ist. Pauschal ist diese Frage bei Jugendlichen nicht zu beantworten.Also noch mal, setzt du die Verführung eines abhängigen Jugendlichen durch Erwachsene, mit der Arbeitsverweigerunghat geschrieben:Ob jemand im Berufsleben zu einer Entscheidung gedrängt werden soll, oder ein Lehrer/Trainer o.ä. einen Schutzbefohlenen, in irgendeiner Weise anders Abhängigen, zu verführen versucht, ist doch ein himmelweiter Unterschied.
eines Erwachsenen im Berufsleben, welcher z.B. unrechtmäßige Aufgaben erfüllen soll, gleich
Also, über Schuld reden wir hier nicht. Wir reden über die Verantwortung eigenen Handels. Ja, es sind zwei unterschiedliche Fälle, aber auf der Ebene der rationalen Entscheidung besteht dieser Unterschied nicht. Auf der emotionalen Ebene sind es gewaltige Unterschiede, weil hier ganz andere Faktoren eine Rolle spielen. Dein letzter Satzteil hier versucht mich in eine gewisse Richtung zu lenken. So baut man einen unzulässigen Druck auf. Ist nur gut, dass ich auf einen solchen Druck nicht reagiere.Solltest du die unterschiedliche Fälle gleichsetzten, und somit dem Jugendliche eine Mitschuld geben wenn er
verführt wird, dann wärst du bei mir absolut unten durch.
Verfügst du über eine Qualifikation, um ein derartiges Urteil fällen zu können? Deine Art der Fragestellung lässt in mir den Zweifel aufkommen, dass du über diese Fachkompetenz verfügst.Eiine solche Meinung wär für einen Sozialpädagogen
in seinem Beruf absolut untragbar
Wenn du bedenkst, dass ich in Kürze mein 8. Lebensjahrzent beende, dürfte dir klar werden, dass ich hier die entsprechenden Diskussionen nach dem Krieg mitbekommen habe. Mir ist es nicht bekannt, wann der Geschichtsunterricht in der Schule bei dir geendet hat. Unser Lehrer hat nicht mit dem III- Reich oder dem II. Weltkrieg den Geschichtsunterricht beendet. Bei mir endete der Geschichtsunterricht im Heute. Weiter habe ich seinerzeit mit vielen Waffen-SS-Soldaten gesprochen, die sich einerseits ihrer Taten rühmten und anderseits erklärten, sich in einem Befehlsnotstand befunden zu haben. Ferner wurde die Frage, ob ein Befehlsnotstand vorhanden war oder nicht, in einigen Prozessen ausgiebig diskutiert. Meines Wissens nach wurde dieses stets vderneint.Hier zeigt sich doch mal wieder, dass Dir absolut nichts zu peinlich ist, um davon abzulenken, dass Du Dich verrannt hast.
Duz sprichst hier den sog. „Volkssturm“ an. Der Volkssturm wurde nicht nur an der Ostfront eingesetzt, er wurde im gesamten Reich eingesetzt.Aber gerade zum Ende des Krieges war die allg. Lebenserfahrung doch , dass jeder, der auch nur halbwegs eine Waffe tragen konnte - vom halben Kind bis zum Greis - an die Front geschickt wurde.
Auf welche Informationsquellen beziehst du diese Feststellung. Mir sind derartige nicht bekannt geworden und so kann ich diese deine Aussage nicht überprüfen und so nicht akzeptieren.Und die einzige Möglichkeit, sich davor zu drücken, war ein Job in einem für die Nazis wichtigen anderen Bereich.
Eule hat geschrieben:Die Verweigerung meiner Unterschrift unter einer Verfügung, die nach meiner Auffassung weder vom Gesetz noch den entsprechenden Verwaltungsvorschriften abgedeckt ist, stellt keine Arbeitsverweigerung dar.
Eule hat geschrieben:Bei Jugendlichen muss du jedoch die persönliche Reife des Jugendlichen beurteilen, ob dieser über diie erforderliche Reife verfügt, die hier zu einer sachgerechten Entscheidung erforderlich ist. Pauschal ist diese Frage bei Jugendlichen nicht zu beantworten.
Eule hat geschrieben:Wir reden über die Verantwortung eigenen Handels.
Eule hat geschrieben:Dein letzter Satzteil hier versucht mich in eine gewisse Richtung zu lenken.
Eule hat geschrieben:Deine Art der Fragestellung lässt in mir den Zweifel aufkommen
Trixi hat geschrieben:Eule - lass es mal bitte gut sein. Du verlangst immer Themendisziplin, entfernst Dich aber immer mehr.
Beendet bitte diese Kriegsdebatte oder klärt das via PN. Besten Dank
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