riedfritz hat geschrieben:auch wenn man es in offiziellen Regelwerken nachlesen kann,
@Campingliesel: Wer sollte die Berechtigung zum Verfassen eines "offiziellen Regelwerkes" für FKK haben?
Die Gesetzgebungskompetenz liegt ausschließlich beim Deutschen Bundestag!
Wer sagt denn, daß es um Gesetze im juristischen Sinn geht? Regeln sind keine juristischen Gesetze. Und die braucht man auch bei der FKK nicht. Die Regeln sagen genug aus, was FKK ist und was nicht.
Frag doch mal die Leute, die das im WEltkongreß von 1974 festgelegt haben! Oder die heute noch im INF bzw DFK darüber Bescheid wissen.
Jede Sportart hat Regeln. Jeder Verein hat Regeln. Und die FKK ist eben eine besondere Lebenseinstellung zur Nacktheit, die auch ihre Regeln hat. Und die auch sein müssen, um sie eben von der Nacktheit der Sexualität abzugrenzen. Gesetze können höchstens verbieten, wo man in der Öffentlichkeit nicht nackt sein darf, weil es zu einem öffentlichen Ärgernis werden kann. Oder sie können regeln, was bei Belästigungen geschehen soll. Oder was erlaubt ist und was nicht. Dabei geht es aber immer um die allgemeine Öffentlichkeit, vor allem im Hinblick auf die NIcht-FKKler und nicht um die Inhalte und Sinn und Zweck der FKK.
Es ist schon traurig genug, daß man das hier in einem FKK-Forum, was sich noch "Das deutsche FKK-Forum" nennt, daß ja wohl als Maßstab gelten soll, erklären muß! Da sieht man doch schon, wie schlecht es um das Wissen über die FKK bestellt ist. Zumindest eben bei denen, die den meisten Unsinn schreiben.