CHICO hat geschrieben:@ Konrad
Bitte beachten: Artikel 2 GG sagt nicht, dass man überall nackt sein darf.
Richtig! Und wer bestimmt nun, wo man nackt sein darf und wo nicht?
CHICO hat geschrieben:@ Konrad
Bitte beachten: Artikel 2 GG sagt nicht, dass man überall nackt sein darf.
CHICO hat geschrieben:...sollte in etwa die Rechtslage kennen. Also Gesetze, die die freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Art. 2 eingrenzen....Die dann unterschiedlichen Standpunkte landen ggf. bei einem Gericht und das entscheidet – häufig gemäß OWiG § 118 - was es für rechtmäßig hält.
Konrad R. hat geschrieben:Sorry, das GG ist und bleibt kein Freibrief
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 38271.html
Nudehiker hat geschrieben:"Art 2. (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich."
das sich für mich daraus (GG Art. 2) ableitende Recht auf nackte Wanderungen in passendem Umfeld nehme ich sehr bewusst wahr. Auf eine solche Rechtsposition sollte man nicht ängstlich verzichten und diese ggf. freundlich erläutern.
@ ynda: Auch hier greift das Grundgesetz, denn das Recht auf "Unversehrtheit der Person" ist in diesem Falle betroffen und deshalb greift nicht der § 2 des GG sondern es wird ein Fall des Strafrechts (nicht einmal des OWiG).Da greift natürlich das Grundgesetz nicht, da die Fälle: Nacktheit in der Öffentlichkeit (innerhalb der Stadt) und
Missbrauch offensichtlich irgendwie zusammen hingen.
Zett hat geschrieben:Es gibt zur Zeit einfach kein - auch kein abgeleitetes - allgemeines (überall geltendes) Recht auf Nacktheit!
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