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Offizieller Nacktwanderweg in MV beschlossen

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Re: Offizieller Nacktwanderweg in MV beschlossen

Beitrag von riedfritz » Do 28. Nov 2024, 18:14

Oder ist das eine Bundesangelegenheit? Weiß das jemand?
Das ist Sache der jeweiligen Kommune, dafür gibt es gar keine übergeordnete Vorschrift, das könnte eine Gemeinde (Ordnungsamt) ganz alleine festlegen. Was generell erlaubt ist, braucht eigentlich gar nicht separat genehmigt werden! Im Grunde ist es das gleiche wie einen Fitnessparcours anzulegen. Schilder aufstellen (und bezahlen!) und fertig!

 

Re: Offizieller Nacktwanderweg in MV beschlossen

Beitrag von OSKAR » Do 28. Nov 2024, 18:19

Dass Kind – Selbstverständlichkeit des ungezwungenen Nacktwanderns – sollte aber nicht plötzlich in den Brunnen gefallen sein. Wenn es gefallen ist, kommt meistens jeder Rettungsversuch zu spät.

Auf „offizielle Nacktwanderwege“ kann man verzichten (sie aber wohl auch nicht verhindern, sondern nur missachten). Die eigenen Vorlieben bei der Wahl der Wanderwege sollten auch unter dem Gesichtspunkt des Gemeinwohls getroffen werden. Nie wird für jeden ein „offizieller Nacktwanderweg“ vor der Haustür liegen.

 
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Re: Offizieller Nacktwanderweg in MV beschlossen

Beitrag von Trixi » Do 28. Nov 2024, 18:42

Ich frage mich wirklich, was diese grundsätzliche Ablehnung solcher Wanderwege soll. Was spricht dagegen? Und was soll wieder diese § 118 OWiG Diskussion? Wie oft soll das denn noch durchgekaut werden?

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Re: Offizieller Nacktwanderweg in MV beschlossen

Beitrag von Horst » Do 28. Nov 2024, 19:07

Trixi hat geschrieben:...Und was soll wieder diese § 118 OWiG Diskussion? Wie oft soll das denn noch durchgekaut werden?
Das frage ich mich auch, Trixi. :roll:

Sollte hier auch nicht weiter vertieft werden. :)

Gruß
Horst

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Re: Offizieller Nacktwanderweg in MV beschlossen

Beitrag von Hannes 2.0 » Do 28. Nov 2024, 19:14

Trixi hat geschrieben:...Was spricht dagegen? ...


Gar nichts!
Es ist einfach nur ein erweiterndes Angebot für Alle, die gerne ohne Klamotten mit Gleichgesinnten,
oder alleine in der Natur wandern wollen. :D

 
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Re: Offizieller Nacktwanderweg in MV beschlossen

Beitrag von riedfritz » Do 28. Nov 2024, 19:39

..Was spricht dagegen? ...
Man sollte froh sein, wenn eine Region versucht, ein "Alleinstellungsmerkmal" zu fördern! Auch "Spanner" müssen irgendwo übernachten und Gastronomie nutzen. Entsprechende Ängste finde ich einfach lächerlich und angesichts der Menge der zu erwartenden Nacktwanderer werden solche Typen sicher enttäuscht bald wieder abziehen!

 
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Re: Offizieller Nacktwanderweg in MV beschlossen

Beitrag von Andreas u. Uta » Do 28. Nov 2024, 22:00

Der Beitrag der Gemeinde Wustrow für mehr Nacktwandernwege, ist die beste Werbung für uns, je mehr Wege, desto bekannter und selbstverständlicher wird der nackte Aufenthalt in der Natur.

 

Re: Offizieller Nacktwanderweg in MV beschlossen

Beitrag von OSKAR » Fr 29. Nov 2024, 07:01

@Riedfritz schreibt:
Man sollte froh sein, wenn eine Region versucht, ein "Alleinstellungsmerkmal" zu fördern!“

Das Frohsein stellt sich aber nur abhängig von der Art des Alleinstellungsmerkmals ein. Ich hätte mir als ein solches Merkmal gewünscht:
„Hier am Rätzsee kann man selbstverständlich überall nackt Wandern“.

Nur das Verkünden eines solchen Merkmals wäre überraschen; erlaubt ist es schon lange und weiterhin. Und deshalb war die Verkündung eines 3 km-langen Nacktwanderwegs ein reiner Witz.

 
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Re: Offizieller Nacktwanderweg in MV beschlossen

Beitrag von riedfritz » Fr 29. Nov 2024, 07:42

@OSKAR: Auch wenn es nur ein "Marketinggag" ist, so schadet es doch denen nicht, die nackt wandern wollen. Dein Argument, es sei ja überall erlaubt (wo es nicht verboten ist), zieht nicht, weil das nur die Allerwenigsten wissen und noch weniger sich trauen, danach zu handeln.

 

Re: Offizieller Nacktwanderweg in MV beschlossen

Beitrag von OSKAR » Fr 29. Nov 2024, 07:53

Wie versteht sich rechtlich und sozial ein „offizieller Nacktwanderweg“?

Ein von einer Kommune markierter „Nacktwanderweg“ als solcher, ist nichts anderes als jeder sonstige Wanderweg. Auch auf einem so markierten Wanderweg dürfen alle – Nackte und Bekleidete – wandern wie auf jedem sonstigen Wanderweg. Letztlich ist eine solche Markierung nur der „freundliche“ Hinweis einer Kommune an die Unwissenden, dass redliche Nacktheit mindestens zu tolerieren ist.
Aussortiert von der Nutzung solcher Wege werden wohl die Intoleranten der redlichen Nacktheit gegenüber; sie werden fernbleiben, wenn sie nicht den Streit suchen.

@ Riedfritz – Was ich „ freundlicher Hinweis“ nenne, deckt sich voll mit Deiner Interpretation solcher Schilder.

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