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Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Aria » Di 1. Dez 2015, 12:29

Eule hat geschrieben:
Aria hat geschrieben:Der Rechtsruck ist in Europa unübersehbar, und damit auch das, was unter Konservatismus verstanden wird
Der Rechtsruck hat mit einer konservativen Ansicht soviel gemein, wie der Sozialismus mit der Sozialdemokratie gemein hat. Nämlich NICHTS :!:

Was Wickipedia da schreibt, stellt die Auffassung des Berichtsverfassers dar und ist nicht unbedingt eine Blaupause für den Konservatismus.
Schon klar: Wenn einem eine – wissenschaftlich fundierte! - Aussage nicht passt, wird sie zu Einzelaussage deklariert.

Ich empfehle dir, Eule, dass du dir die Literaturliste und Einzelnachweise in dem betreffenden Wikipedia-Artikel anschaust, bevor du dich dazu äußerst.

 

Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Friedjof » Di 1. Dez 2015, 12:53

Die Bibel und Wikipedia haben etwas gemeinsam: Man sollte nicht alles dort geschriebene wortwörtlich nehmen. Vieles bedarf einer kritischen Überprüfung und Hinterfragung. Warum z.B. sind bei Bachelor- oder Masterarbeiten Zitate aus Wikipedia in aller Regel nicht zugelassen? Für Aria als bekennende Atheistin aber scheinen Wikipedia und die Süddeutsche die Offenbarung zu sein, je nachdem wie es gerade passt.

Allerdings sehe auch ich einen deutlichen Rechtsruck in allen Bereichen unserer Gesellschaft und des öffentlichen Lebens. Was lese ich heute in der Zeitung:
Da hat der Generalintendant des Mainzer Staatstheaters Markus Müller während einer AfD-Kundgebung am 21. November auf dem Gutenbergplatz mit 300 Teilnehmern in den Räumen des Theaters, aber mit geöffneten Fenstern, mit 120 Mitarbeitern mehrfach die erste Strophe von Beethovens „Ode an die Freude“ gesungen. Dies störte einige Redebeiträge der AfD.
Die Folge: Wegen grober Störung einer genehmigten Kundgebung erstattete die Polizei von sich aus Strafanzeige. Dieses Vorgehen geschah nicht auf Veranlassung der AfD oder irgendwelchen Bürgern!

Mir ist durchaus klar, dass die Polizei von sich aus Strafanzeigen erstatten kann und in bestimmten Fällen dies auch tun muss. Aber in einem solchen Fall? Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit? Unzufriedenheit mit der Politik wie sie in weiten Teilen der Bevölkerung zu spüren ist bietet den besten Nährboden für Pegida, AfD und Schlimmeres. Auswüchse in Form von zu sichernden Kundgebungen, Demonstrationen mit zunehmenden Gewaltpotenzial haben Polizeibeamte während unbezahlter Überstunden hinzunehmen. Dafür werden sie dann auch noch beschimpft und bespuckt. Dass schürt Verbitterung, Hass und rechte Gesinnung auch bei der Polizei. Nur so ist die Strafanzeige der Polizei in Mainz gegen den Theaterintendanten zu verstehen.

 
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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Eule » Di 1. Dez 2015, 15:40

@ Mecki
Eule sprach: "Amen, ich sage euch.... Nur ich bin es, der euch das Rad der Welt vermitteln und erklären kann!"
:lol: :lol: :lol:

@ Aria
Schon klar: Wenn einem eine – wissenschaftlich fundierte! - Aussage nicht passt, wird sie zu Einzelaussage deklariert.
Bei einer wissenschaftlich fundierten Aussage müssen auch die Einzelaussagen stimmen. Es ist sogar so, dass eine wissenschaftlich fundierte Aussage falsch ist, wenn nur ein Bestandteil, also eine Einzelaussage in ihr falsch ist. So hart und konsequent ist der Wissenschaftsbetrieb.

@ Friedjof
Warum z.B. sind bei Bachelor- oder Masterarbeiten Zitate aus Wikipedia in aller Regel nicht zugelassen?
Eine interessante Frage. Kannst du diese beantworten? :roll:

Die Folge: Wegen grober Störung einer genehmigten Kundgebung erstattete die Polizei von sich aus Strafanzeige. Dieses Vorgehen geschah nicht auf Veranlassung der AfD oder irgendwelchen Bürgern!

Mir ist durchaus klar, dass die Polizei von sich aus Strafanzeigen erstatten kann und in bestimmten Fällen dies auch tun muss. Aber in einem solchen Fall?
Die Polizei hat nicht das Recht zu entscheiden, ob sie eine Anzeige erstellt oder nicht. Bei einem Offizialdelikt ist die Anzeige des Geschädigten nicht erforderlich.
Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit?
Was ist hier unverhältnismig? :roll: Ich vermag dass hier nicht zu erkennen.
Unzufriedenheit mit der Politik wie sie in weiten Teilen der Bevölkerung zu spüren ist bietet den besten Nährboden für Pegida, AfD und Schlimmeres.
Dieses ist keine Fragestellung innerhalb des Strafrechts.
Dass schürt Verbitterung, Hass und rechte Gesinnung auch bei der Polizei.
Quatsch :!:
Nur so ist die Strafanzeige der Polizei in Mainz gegen den Theaterintendanten zu verstehen.
Dir scheint das deutsche Strafrecht und die Organisation und Sicherung des Rechtsstaates nicht bekannt zu sein. Sonst könntest du solch einen Unsinn nicht schreiben. :shock:

 

Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Friedjof » Di 1. Dez 2015, 16:52

Mir scheint, nicht jede Eule ist weise.
Eule hat geschrieben: Die Polizei hat nicht das Recht zu entscheiden, ob sie eine Anzeige erstellt oder nicht. Bei einem Offizialdelikt ist die Anzeige des Geschädigten nicht erforderlich. (…) Was ist hier unverhältnismig? Ich vermag dass hier nicht zu erkennen.

Die Polizei hat da schon verschiedene Möglichkeiten und kann von Fall zu Fall abwägen, ob da eine Straftat vermutet werden kann und eine Anzeige von Amts wegen erstattet wird oder vielleicht nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Und im vorliegenden Fall haben Mitglieder des Staatstheaters innerhalb des Theatergebäudes gesungen. Das soll eine Strafanzeige von Amts wegen rechtfertigen?
Eule hat geschrieben:
Dass schürt Verbitterung, Hass und rechte Gesinnung auch bei der Polizei.
Quatsch :!:

Deine Meinung muss nicht richtig sein. Läufst du mit Scheuklappen durch die Gegend?
Eule hat geschrieben:
Friedjof hat geschrieben:Warum z.B. sind bei Bachelor- oder Masterarbeiten Zitate aus Wikipedia in aller Regel nicht zugelassen?

Eine interessante Frage. Kannst du diese beantworten?

Eule, ich denke, dass du nicht derart dumm bist, dass du dir die Frage nicht selbst beantworten kannst. Aber wer es nicht weiß: Wikipedia ist ein Online-Lexikon, in dem jeder Hans und Franz einen Artikel einstellen oder an anderen mitarbeiten kann. Trotz Überprüfung der meisten Einträge von Mitarbeitern der Wikipedia kann für deren Richtigkeit bzw. Seriosität nicht garantiert werden. In den allermeisten Fällen ist auch die fachliche Qualifikation und die Identität der Autoren dem Internetnutzer nicht bekannt. Problematisch ist zudem, dass ein Eintrag von heute auf morgen verändert werden oder komplett gelöscht werden kann.
Von daher kann Wikipedia nicht als zitierfähige Quelle in einer zu benotenden wissenschaftlichen Arbeit herangezogen werden.

Dies heißt natürlich nicht, dass viele Artikel der Wikipedia eine hohe Qualität aufweisen und einer wissenschaftlichen Überprüfung standhalten würden.

 
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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Eule » Do 3. Dez 2015, 00:19

@ Friedjof
Die Polizei hat da schon verschiedene Möglichkeiten und kann von Fall zu Fall abwägen, ob da eine Straftat vermutet werden kann und eine Anzeige von Amts wegen erstattet wird oder vielleicht nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Die Polizei hat im deutschen Strafrecht keine Entscheidungsfreiheit, wie sie auf Straftaten reagiert. Wenn der Polizei eine Straftat bekannt wird, selbst wenn diese nur vermutet wird, muss sie eine Anzeige aufnehmen, ermitteln und das Ergebnis ihrer Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu Prüfung und Entscheidung vorlegen. Ordnungswidrigkeiten sind definiert und können von der Polizei nicht selbst als solches definiert werden.
Und im vorliegenden Fall haben Mitglieder des Staatstheaters innerhalb des Theatergebäudes gesungen. Das soll eine Strafanzeige von Amts wegen rechtfertigen?
Zu so einer unausgegorenen Frage kann man nur kommen, wenn man den entsprechenden Bericht nicht richtig zugehört hat. Aber ich will dir dieses noch einmal sagen, die Anzeige der Polizei wurde nicht deswegen erstellt, weil der Chor gesungen hat. Sie wurde erstellt, weil der Chor mit seinem Gesang eine genehmigte Demontration gestört hat. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass du aufgrund deiner marxistisch-leninistischen Jugendzeit Probleme mit einer Rechtsstaatlichkeit hast, wenn dir diese nicht gefällt.

Läufst du mit Scheuklappen durch die Gegend?
Nein, ich bin nur viel toleranter, als du es je sein wirst.

Von daher kann Wikipedia nicht als zitierfähige Quelle in einer zu benotenden wissenschaftlichen Arbeit herangezogen werden.
Es wäre jetzt richtig und umfassend von dir gewesen, wenn du hier die Prüfungsordnung genannt hättest, in der dieses so festgelegt wurde. :|

 

Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Mecki » Do 3. Dez 2015, 00:33

@ Eule

Wie ist es, mit einer derartigen Profilneurose/Geltungssucht mit anderen Menschen klarzukommen?

 
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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Eule » Do 3. Dez 2015, 00:58

@ Mecki
Ich habe lange überlegt, ob ich auf deinen Beitrag reagieren soll. Ich mach's mal.

Wie ist es, mit einer derartigen Profilneurose/Geltungssucht mit anderen Menschen klarzukommen?
Nun ja, ich habe keine Probleme. ;)

 

Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Mecki » Do 3. Dez 2015, 01:06

@ Eule

warum wundert mich Deine Antwort nicht! Zuzugeben, dass Du Probleme hast/hättest, würde nicht zu dem passen, was Du in Deinen Beiträgen zum Besten zu geben versuchst!

 

Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Friedjof » Do 3. Dez 2015, 01:30

Eule hat geschrieben:Es wäre jetzt richtig und umfassend von dir gewesen, wenn du hier die Prüfungsordnung genannt hättest, in der dieses so festgelegt wurde. :|

Die Gründe für die Nicht-Zitierfähigkeit von Wikipedia-Einträgen in wissenschaftlichen Arbeiten nannte ich ja bereits. In den Prüfungsordnungen ist derartiges übrigens nicht festgelegt, jedenfalls muss es das nicht. Welche zitierfähigen Quellen jeweils anerkannt werden legen die einzelnen Fachbereiche bzw. Profs und Hochschullehrer selbst fest. Aber wenns dir Spass macht, lese mal hier (auf die Schnelle gefunden):

https://www.wissenschaftliches-arbeiten ... pedia.html
(Seite 16, erster Absatz)

http://www.uni-oldenburg.de/fileadmin/u ... _04_10.pdf
(Seite 6, im Text und im Kasten)

https://www.uni-oldenburg.de/fileadmin/ ... t_2013.pdf
(Seiten 19, 20)

https://www.uni-oldenburg.de/fileadmin/ ... 010%29.pdf
(Seite 11)

http://www4.uni-flensburg.de/fileadmin/ ... _31_10.pdf
(Seite 8)

https://www.wissenschaftliches-arbeiten ... pedia.html

Das sollte reichen. Auszüge aus Wikipedia könnte ich mir in wissenschaftlichen (Prüfungs)arbeiten allenfalls dann vorstellen, wenn es zu einem bestimmten Thema noch keine Fachliteratur gibt oder eine Arbeit Wikipedia selbst zum Thema hat.
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Was die Strafanzeige von Amts wegen gegen den Theaterintendanten betrifft: Deine Argumentation kann ich da nur als Korinthenkackerei bezeichnen. Die AfD-Kundgebung wurde lt. Fernsehberichterstattung u.a. von lauten Buh-Chören größerer Menschengruppen begleitet, die den Gesang innerhalb des Theaters übertönt haben sollen. Dies unter den Augen und unbehelligt von der anwesenden Polizei. Wie das? Sag mal Eule, auf welcher Seite schlägt dein Herz?

 
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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Eule » Do 3. Dez 2015, 20:59

@ Friedjof
Ich habe mir mal einige der von dir aufgeführten Quellen angesehen. Mein Eindruck wurde hierbei bestätigt.

1.) Wie du schon selbst festgestellt hast, gibt es in den Prüfungsordnungen ein Verbot der Nutzung des Onlinlexikon Wikipedia nicht.
2.) Das Problem beim Zitat aus Wikipedia besteht darin, dass bei Wikipedia nicht gesichert ist, dass das entsprechende Zitat auch noch in späteren Jahren in dieser Form dort so wieder zu finden ist, wie es in der entsprechenden Arbeit zitiert wurde. Hier hilft es, wenn man neben der Quellangabe das Datum der Sichtung zusetzt.
3.) Der Autor des entsprechenden Beitrages ist nicht immer sicher eruierbar. Dieses ist in der Tat für wissenschaftliche Arbeiten ein Problem.
4.) Der Umstand, dass die Beiträge bei Wikipedia nicht immer von Wissenschaftlern erstellt wurde, ist kein Problem. Wikipedia ist in der Tat das Lexikon mit den wenigsten nachgewiesenen Fehlern.

Solange eine Prüfungsordnung Wikipedia nicht als Quelle ausdrücklich untersagt, ist die Nutzung und Benennung von Wikipedia nicht untersagt. Ich muss halt nur wissen, wie ich diese Quelle einsetze und wissenschaftlich absichere.

Deine Argumentation kann ich da nur als Korinthenkackerei bezeichnen.
Das kannst du ruhig. Es ändert aber nichts daran, dass diese meine Argumentation in allen Punkten voll zutrifft.
Die AfD-Kundgebung wurde lt. Fernsehberichterstattung u.a. von lauten Buh-Chören größerer Menschengruppen begleitet, die den Gesang innerhalb des Theaters übertönt haben sollen.
Dieses ändert aber nichts an dem Tatbestand.
Sag mal Eule, auf welcher Seite schlägt dein Herz?
Auf der Seite des liberalen Rechtsstaates.

@ Mecki
Deine Beiträge haben mit dem Thema dieses Threads nichts zu tun und ich werde diese insoweit also nicht kommentieren. Meine Person dürfte für die Frage des gesellschaftlichen Wandels nicht die Bedeutung haben, dass dieses hier erörtert werden müsste.

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