Friedjof hat geschrieben:Ich finde es aber auch angebrachter, in deutscher Sprache zu kommunizieren. Nicht, das wir hier bald noch ganze Beiträge aus dem kisuahelischen übersetzen müssen.


Aber wenn ich mich hier immer wieder über neudeutsche Ausdrücke ärgern muss, wie kürzlich "dissen" in einem anderen zurzeit aktiven Thread oder die Modeabkürzungen wie "vielleicht.", die mir das Lesen doch erheblich erschweren, dann müsst ihr auch mal so etwas vertragen.
Bummler hat geschrieben:Dafür gibt es bei Google keine Übersetzung.
Gut so, dann muss eben etwas länger gerätselt werden - vor allem, wo ich da noch einen Schreibfehler eingebaut habe, nämlich ein "t" statt "d" - wie konnte das passieren? Wahrscheinlich, weil es so spät in der Nacht war.
= eine gute Übersetzung. Ich hätte es übersetzt mit: "was damit gesagt werden sollte", aber das kommt sinngemäß auf das Gleiche heraus.Friedjof hat geschrieben:"Das war die Antwort"
Zum Beitrag von Bummler gehe ich nicht mehr vertieft ein, da er nicht einmal versucht hat, den Zusammenhang meiner Darlegungen zu verstehen, wie sonst würde er weiterhin derart Dinge zusammenwürfeln, die nichts miteinander zu tun haben? Es beginnt mit Grundwerten in Glaubensgemeinschaften - was hat das mit Grundwerten der Demokratie zu tun???
Dann: "Kunst kann eine Waffe sein" --- "wirkliche Gefährdung z.B. Jugendlicher,": ich hatte ja wohl klar und deutlich darauf hingewiesen, dass es zwei verschiedene Rechtsbereiche sind, wenn man die Verbreitung mancher Dinge aus Jugendschutzgründen reglementiert oder die Kunst selbst. Die Verbreitung eines Kunstwerks kann so durchaus aus dem einen Rechtsbereich heraus eingeschränkt werden, ohne dass damit die Kunst selbst diffamiert wird - lediglich darf manches dann eben nicht überall und nicht jedem gezeigt werden. Das gilt ja auch für Kinofilme, die trotz Altersbeschränkung Kunst sein können und wo in der Herstellung keinesfalls der Regisseur oder das Drehbuch vom Staat reglementiert wird.
Oder weiter: " .... Plenarsaal einen weißen Adler aufzuhängen ...". Wenn ich bei mir im Wohnzimmer beschließe, dass ein bestimmtes Kunstwerk nicht dahin gehört, ist das mein persönliches Recht und keine Reglementierung der Kunst. Es gehört auch zur Freiheit, dass man das Recht auf eine persönlichen Geschmack hat, aufgrund dessen einem nicht alles gefällt oder man nicht alles überall passend findet. So hat auch das Parlament das Recht, darüber zu beschließen, was sie in ihrem Plenarsaal hängen haben wollen oder nicht. Was zum Teufel hat denn das mit Reglementierung von Kunst zu tun, wenn die etwas an dieser Stelle unpassend empfinden?
Die Argumentation ist derart abwegig, dass es sich wirklich nicht lohnt, darüber weiter zu diskutieren, wenn Bummler ausschließlich Beispiele einbringt, die absolut nichts mit der Sache zu tun haben und damit begründet, Kunst müsste reguliert werden oder würde ohnehin stellenweise reglementiert - was einfach Quatsch ist!
- Quod etiam necesse erat dictum