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Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Eule » So 18. Dez 2016, 02:38

Es wäre angebracht, wenn die User, die sich hier eines nichbt angemessenen Umgangstones bedienen, sich darauf besinnen könnten, wieder mit allen anderen Usern respektvoll umzugehen.

Auch wenn diese Frage nicht zum Threadthema gehört, so will ich doch noch einmal kurz darauf eingehen. Wenn der Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau von Anfang an im Grundgesetz verankert gewesen war, dann wären bis zur Verkündigung des Gleichberechtigungsgesetzes viele Gesetze (BGB, Eherecht, etc.) verfassungswidrig gewesen. So die Berstimmung, dass die Frau die Herrschaft über ihr persönliches Vermögen nach dem Eheschluss verlohr und dieses in die Verwaltung des Ehemannes fiel, weiter das Verbot an eine Ehefrau, ohne Zustimmung ihres Mannes eine Arbeitsstelle anzutreten.

Ich habe jetzt nicht die Zeit, dieses zu überprüfen. Die Eintragungen in den verschiedenen Lexiken reicht mir nicht aus, um diese sehr differenziert juristische Frage abschließend beantworten zu können. Das Bundesverfassungsgericht hat schon per Beschluss Gesetze erlassen, weil die Regierung und das Parlament die ihr gesetzten Fristen nicht eingehalten hat. Die vom Bundesverfassungsgericht per Urteil erlassenen Gesetze wurden in der Regel bald durch ein parlamentarisches Gesetz ersetzt, wobei die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichntes peinlichst eingehalten wurden.

So, nun hoffe ich, dass man sich hier wieder auf das Thema dieses Threads besinnt und alle anderen Themen nicht weiter verfolgt werden.

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von riedfritz » So 18. Dez 2016, 07:01

Hallo Eule,

das siehst Du jetzt vollkommen richtig.

Viele Grüße,

Fritz

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Aria » So 18. Dez 2016, 13:22

Eule hat geschrieben:Wenn der Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau von Anfang an im Grundgesetz verankert gewesen war, dann wären bis zur Verkündigung des Gleichberechtigungsgesetzes viele Gesetze (BGB, Eherecht, etc.) verfassungswidrig gewesen.
Stimmt - so ist es auch gewesen.


Eule hat geschrieben:Das Bundesverfassungsgericht hat schon per Beschluss Gesetze erlassen, weil die Regierung und das Parlament die ihr gesetzten Fristen nicht eingehalten hat.
Nein, meines Wissens kann das Bundesverfassungsgericht keine Gesetze erlassen – es kann höchstens nur die bestehende für Null und Nichtig erklären. Aber wenn das Parlament, das einzig berechtigt ist, Gesetze zu erlassen, das ignoriert, kann das Bundesverfassungsgericht nichts tun: Es kann keine Truppen schicken und das Parlament zwingen, ein verfassungskonformes Gesetz zu erlassen.

Diese faktische Ohnmacht des Verfassungsgerichts zeigt sich gerade in Polen, wo die Regierung es technisch verhindert, dass Urteile des Verfassungsgerichts im Amtsblatt veröffentlicht werden und damit in Kraft treten könnten. Die oppositionellen Medien laufen zwar Sturm, aber die Regierung ignoriert auch das bzw. sagt, das Verfassungsgericht sei, im Gegensatz zum Parlament und der Regierung, nicht demokratisch legitimiert, könne sich somit nicht über das Willen des Volkes stellen, das in freien Wahlen eben dieses Parlament und damit auch diese Regierung gewählt hat.

Theoretisch könnte auch bei uns eine solche Situation eintreten, denn auch wir wären machtlos gegen ein solches Vorgehen einer Regierung, die durch demokratische Wahl an die Macht gekommen wäre, die anschließend aber die demokratischen Regeln einfach ignorierte. Front National in Frankreich, FPÖ in Österreich und AfD bei uns zeigen ganz offen solche Tendenzen, z.B. in dem sie auf dem Grundgesetz stehende Presse als Lügen- bzw. Systempresse beschimpfen, wohl wissend, dass diese Presse ihnen – wie jetzt schon – auch später auf die Finger schauen würde, sollten sie einmal an die Macht kommen. Ihre Denke: Es ist gut, diese Presse schon vorher zu desavouieren versuchen und die eigenen Medien als die Wahren zu preisen.

Deswegen muss man bei Abfassung von Gesetzen immer daran denken, was eine andere, weniger demokratisch gesinnte Regierung daraus machen könnte. Sie könnte sich z.B. auf reine Gesetzestexte berufen und alle (beschwichtigenden) Kommentare und Erklärungen des früheren, das Gesetz erlassenen Parlaments ignorieren.

Das ist schon mehrmals in der Geschichte passiert, zum ersten Mal wohl im Rom zur Zeiten des Kaisers Augustus: Weil er ein „guter“ Kaiser war, habe der Senat dem Kaiser freiwillig immer mehr Macht übertragen, was die späteren „schlechten“ Kaiser (z.B. Caligula, Nero) auf schamlose Weise ausnutzten, aber ein Weg zurück gab es nicht mehr.

Eule hat geschrieben:So, nun hoffe ich, dass man sich hier wieder auf das Thema dieses Threads besinnt und alle anderen Themen nicht weiter verfolgt werden.
Bitte unterlasse es, uns immer wieder Ratschläge zu geben, was hier diskutiert werden sollte und was nicht, zumal das Thema des Threads es fast zwangsläufig mitbringt, dass Randthemen berührt werden oder über die Gesetze diskutiert wird. Das ist gerade jetzt wieder der Fall, aber wir werden damit – wie bisher immer – auch wieder aufhören, ohne dass uns das jemand sagen müsste. Übrigens: Ohne deine ständige Widerrede, die sich oft – wie x-mal bewiesen – auf reinen Behauptungen stützt, wären wir schon längst weiter. Es ist extrem mühsam, dir oft und immer wieder beweisen zu müssen, dass du mit deinen Ansichten falsch liegst, weil du bis zuletzt, trotz drückender Beweise, bei deiner Meinung bleibst - zum Beispiel gestern:
Eule hat geschrieben:@ Aria
Meine Aussage, das Riedfritzh mit seiner Aussage, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau von Anfang an im Grundgesetz niedergeschrieben war, sich irrt, bleibt von mir aufrecht gehalten.


In dieser Hinsicht bin ich ganz bei Zett, der schon vor Tagen Folgendes gesagt hat:

Zett hat geschrieben:@Eule
Das Thema: "das Sozialverhalten der Bonobos" ist nicht Gegenstand dieses Threads.
@Eule
Das Thema: "Inzestsperre wird mit Inzucht begründet" ist nicht Gegenstand dieses Threads.
@Eule
Das Thema: ""sexuellen Nutzung" von Kindern" ist nicht Gegenstand dieses Threads.
@Eule
Das Thema: "Freiheit in Sachen Sex" ist nicht Gegenstand dieses Threads.
@Eule
Das Thema: "Nicht jeder innige Kuss löst beim Mann eine Erektion aus" ist nicht Gegenstand dieses Threads.
@Eule
Das Thema: "nicht jeder innige Kuss ist sexuell motiviert." ist nicht Gegenstand dieses Threads.
@Eule
Das Thema: ""Architektenregel"" ist nicht Gegenstand dieses Threads.

Ich hoffe, Eule, Du merkst, wie bescheuert Deine ständigen Nörgelein sind - auch, wenn Du dabei begeistertes Publikum hast.

 

Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von hajo » So 18. Dez 2016, 15:30

Eule hat geschrieben:Wenn der Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau von Anfang an im Grundgesetz verankert gewesen war, dann wären bis zur Verkündigung des Gleichberechtigungsgesetzes viele Gesetze (BGB, Eherecht, etc.) verfassungswidrig gewesen.

So war das ja auch.
Allerdings musste das erst noch einmal ausdrücklich u.a. auch durch das berühmte "Gleichstellungsgesetz" deutlich gemacht werden.

Ich komme noch einmal auf deine Einlassung zurück:
Eule hat geschrieben:@ Riedfritz
Wann ist der Absatz bezüglich der Gleichberechtigung von Mann und Frau ins Grundgesetz eingefügt worden? Dieser war nicht von Anfang an im Grundgesetz vorhanden.
Wie ich schon schrieb:
"Als das GRUNDGESETZ am 23. Mai 1949 verabschiedet wurde, war der von dir bestrittene Artikel in der zitierten Fassung enthalten."
Eule hat geschrieben:Ich habe jetzt nicht die Zeit, dieses zu überprüfen. Die Eintragungen in den verschiedenen Lexiken reicht mir nicht aus, um diese sehr differenziert juristische Frage abschließend beantworten zu können.

Aber Behauptungen aufstellen...
Seriös?
Hier verweise ich einmal auf diese Quelle...

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Zett » So 18. Dez 2016, 15:33

@Aria
Ich kann, soweit ich es überfliege, mitgehen, nur ein kleiner Einwand:
Aria hat geschrieben:Deswegen muss man bei Abfassung von Gesetzen immer daran denken, was eine andere, weniger demokratisch gesinnte Regierung daraus machen könnte. Sie könnte sich z.B. auf reine Gesetzestexte berufen und alle (beschwichtigenden) Kommentare und Erklärungen des früheren, das Gesetz erlassenen Parlaments ignorieren.
Eine vom - bekloppten - Volk gewählte Partei kann mit entsprechender Mehrheit jedes Gesetz ändern, wie sie es will, auch das Grundgesetz (mit ⅔ Mehrheit), egal wie die Partei heißt oder welche Gesinnung sie hat.

 

Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von guenni » So 18. Dez 2016, 16:08

Zett hat geschrieben:Eine vom - bekloppten - Volk gewählte Partei kann mit entsprechender Mehrheit jedes Gesetz ändern, wie sie es will, auch das Grundgesetz (mit ⅔ Mehrheit), egal wie die Partei heißt oder welche Gesinnung sie hat.


wer ist das bekloppte volk?
die sed kam in der ddr ja bekanntlich weit über die 2/3 mehrheit hinaus.

 

Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von hajo » So 18. Dez 2016, 17:49

Klar, du hast mit deiner Implikation ja Recht.
Und Zett hat ja auch belegt, dass er sich zugehörig fühlt.

Denn...
Wikipedia hat geschrieben:Volk im Sinne von Staatsvolk bezieht sich ungeachtet kultureller und ethnischer Zuordnungen auf die Staatsangehörigen eines Völkerrechtssubjekts.

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Aria » So 18. Dez 2016, 19:33

hajo hat geschrieben:
Eule hat geschrieben:@ Riedfritz
Wann ist der Absatz bezüglich der Gleichberechtigung von Mann und Frau ins Grundgesetz eingefügt worden? Dieser war nicht von Anfang an im Grundgesetz vorhanden.
Wie ich schon schrieb:
"Als das GRUNDGESETZ am 23. Mai 1949 verabschiedet wurde, war der von dir bestrittene Artikel in der zitierten Fassung enthalten."
Eule hat geschrieben:Ich habe jetzt nicht die Zeit, dieses zu überprüfen. Die Eintragungen in den verschiedenen Lexiken reicht mir nicht aus, um diese sehr differenziert juristische Frage abschließend beantworten zu können.

Aber Behauptungen aufstellen...
Seriös?
Hier verweise ich einmal auf diese Quelle...
Wenn Eule verschiedenen Lexika nicht glaubt – wahrscheinlich, weil sie alle das gleiche schreiben –, wird er auch dem von dir gebrachten Faksimile des Bundesgesetzblattes nicht glauben, so nach dem Motto: Auch Fotos kann man fälschen. :D


Zett hat geschrieben:Eine vom - bekloppten - Volk gewählte Partei kann mit entsprechender Mehrheit jedes Gesetz ändern, wie sie es will, auch das Grundgesetz (mit ⅔ Mehrheit), egal wie die Partei heißt oder welche Gesinnung sie hat.
Bekloppt oder nicht: Volk ist Volk. Es ist in einer Demokratie der (einzige) Souverän und kann wählen, wen oder was es will. Hat sich das Volk geirrt, weil es falschen Versprechungen geglaubt hat, kann es das bei der nächsten freien Wahl korrigieren – falls es so etwas wie freie Wahlen dann noch gibt.

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Aria » So 18. Dez 2016, 20:47

Heute, So 18. Dez 2016, 12:22, habe ich erwähnt, dass das polnische Verfassungsgericht durch die Nichtveröffentlichung seiner Urteile praktisch mundtot gemacht worden ist. Und ebenfalls heute, am 18. Dezember 2016, 17:42, veröffentliche die Süddeutsche Zeitung einen Kommentar, in dem es u.a. steht – Zitat:

Vor zwei Monaten hat die EU-Kommission der Regierung ein Ultimatum gestellt, den Rechtsbruch um das Verfassungsgericht rückgängig zu machen. Geschehen ist nichts. Theoretisch kann die EU Polen das Stimmrecht entziehen - praktisch wird dagegen das ebenfalls autokratisch regierte Ungarn sein Veto einlegen. Solange die EU undemokratisch auftretenden Regierungen keine Fördermilliarden streichen oder gar mit dem Ausschluss aus der Union drohen kann, werden die neuen Möchtegern-Autokraten weitermachen wie zuvor. Nicht nur in Polen.

Und ich fürchte, das wird so weiter gehen. Nach Ungarn und Polen wird als nächstes Frankreich an eine rechte Partei (Front National) „fallen“, und wenn das geschieht, können wir uns von Europa verabschieden. Denn Nationalismus wird zu Feindbildung führen, was auch bei anderen Staaten Nationalismen befeuern wird, was wiederum im Ursprungsland (Frankreich) zur Anlass genommen wird, ihren eigenen Nationalismus noch zu verstärken, weil ja die anderen … bis sich das Ganze so hochschaukelt, dass sich wieder Armeen gegenüber stehen, schließlich darf man sich von den anderen nicht „alles“ gefallen, nicht wahr.

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Aria » So 18. Dez 2016, 21:11

Wir sollten diese Diskussion über Verfassungen und Demokratien vielleicht in dem Thread "Dokumente des gesellschaftlichen Wandels" weiter führen - dort passt sie besser.

Ich habe daher meinen letzten Beitrag in diesem Thread hier noch einmal dort gepostet. Vielleicht seid ihr so freundlich, mir dort zu antworten - falls ihr überhaupt darauf eingeht.

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