Was mir eben beim kochen (natürlich nackt
) noch so in den Sinn gekommen ist:
Leider geht es aus dem Artikel der Zeitung nicht eindeutig hervor. Aber hat die Badewelt die Paare nur angezeigt, weil sie gemeinsam in eine Kabine zum umziehen gegangen sind oder hat die Badewelt den Paaren, explizit mit der Unterstellung "DIE HATTEN SEX!", ihre Anwälte auf den Hals gehetzt und nun vor Gericht gezerrt?
Wäre letzteres der Fall, müsste die Badewelt dies auch explizit beweisen können. Ansonsten könnte da bestimmt auch ganz schnell eine Gegenklage wegen §186 oder §187 der Badewelt drohen.
Abgesehen davon, dass ich erst gar nicht in eine Umkleidekabine bei der Euskirchener Badewelt gehe und ich da auch noch nie ein Schild gesehen hätte, dass man eine solche benutzen MUSS oder nicht zu zweit in eine solche darf, obwohl diese auch von der Wund-Gruppe ist.
Aber wenn die Betreiber mir unterstellen würden, ich hätte Sex in einer Umkleide gehabt, die würden meinen Anwalt kennenlernen. Dank Rechtschutzversicherung gar kein Problem. Und dann, wenn es sein muss, nicht nur bei einem Amtsgericht.