Ich teile deine Sorgen nicht, jedoch den Standpunkt von Tim.
Du spielst auf die Nudistenzeitschriften an. Also, wenn der DFK oder ein anderer offizieller FKK-Verband oder -Verein Bilder von nackten Kindern veröffentlichen würde, dann wird dieses sicherlich kein Problem sein. Deine AussageTim007 hat geschrieben:… durch die Gesetzesänderung wird die kommerzielle Verwendung und Herstellung von Bildern nackter Minderjähriger als Verletzung des persönlichen Rechts am Bild unter Strafe gestellt.
Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Mehr braucht es auch nicht, denn alle Zeitschriften werden verkauft oder mit einer Mitgliedschaftsgebühr verrechnet, und sollten solche Bilder drin sein, wäre das eine kommerzielle Verwendung dieser Bilder, was nun verboten ist. Das ist der Grund, dass jetzt nicht einmal der DFK, der wirklich über jeden Zweifel erhaben ist, solche Bilder publizieren kann.
trifft nicht zu. Dieses Fehlurteil von dir wird nicht dadurch richtiger, wenn du es immer wieder wiederholst. Anders sieht die Lage in dem Fall aus, wenn eine Zeitschrift, wie z. B. "Die Sonnenfreunde" solche Bilder veröffentlichen würde. Diese Zeitung ist frei verkäuflich, hat keinen Bezug zum realen FKK-Leben, auch wenn diese vor langer langer Zeit mal das Verbandsorgan des DFK war. Diese Zeitschrift hatte mal eine frei verkäufliche Sonderreihe aufgelegt, "Jung und Frei". Diese wurde kurz nach ihrem Erscheinen, 3. oder 4. Sonderheft, indiziert. Daraufhin wurde diese Sonderreihe von der Zeitschrift "Sonnenfreunde" eingestellt.Jetzt ist z.B. schon die veröffentlichte einfache Nacktheit von Kindern, d.h. ohne sexuellen Bezug, Kinderpornografie.
Bei deiner Interpretation des Art. 5, Abs. 3 GG hast du den Satz 2 übersehen oder nicht verstanden. Die künstlerische Freiheit unterliegt auch Beschränkungen, so dass nicht alles unter dem Mantel der Kunst möglich ist. Ich habe den Eindruck, dass du die Gesetze etwas zu simpel interpretierst und daher häufig zu Fehlschlüssen kommst. Du solltest dir wirklich mal meinen Merksatz: "Nicht alles, was offensichtlich so ist, muss so sein!" beherzigen. Du kannst auch das Wort "offensichtlich" durch die Worte "dem Anschein nach" ersetzen. Und dieser mein Merksatz sollte dir aufzeigen, dass es nicht nur juristische Spitzfindigkeiten sind, die einen Sachverhalt in der Tat anders darstellen.
Wenn du also die Argumentation von Tim ernst nimmst, dann liegst du richtig.