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Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Zett » Do 5. Okt 2023, 22:28

Hannes hat geschrieben:Krass, es erweckt bei mir den Eindruck, dass die Verantwortlichen den Strandbesuchern nicht zutrauen,
einen FKK-Strand richtig zu deuten. Wahnsinn, hier muss man erstmal minutenlang ein Riesen-Hinweisschild studieren,
bevor man den Strand betritt. Das ist Deutschland! :roll:
Es deuten ja nicht mal User des FKK-Forums das Symbol richtig.

Und wer dumm bleiben möchte, ist keinesfalls gezwungen, jeden Abschnitt des hervorragend gemachten Schildes zu lesen. Hier herrscht völlige Freiheit.

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Konrad R. » Do 5. Okt 2023, 22:51

Welche Abschnitte des Schildes außer dem durchgestrichenen von Badebekleidung sind für die FKK relevant?

 

Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Hannes » Do 5. Okt 2023, 22:57

Ich glaube nicht, dass die Leute dumm sind, die solche schlecht gemachten, weil unübersichtlich gestalteten Schilder
nicht lesen wollen. Sie sind einfach nur selbstbestimmt und klug genug um ohne überflüssige Schilder
an den den FKK-Strand zu kommen. ;)

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Konrad R. » Do 5. Okt 2023, 23:13

Aber was macht man gegen unerwünschte Textiler? Das ist doch hier die Frage.

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von riedfritz » Do 5. Okt 2023, 23:18

Ja, wir waren soweit, dass klar ist, dass dieses Symbol eindeutig sagt: "Kleidung verboten!"
Unsinn1 Wer ist "wir"? Das Schilder bedeuten eben nicht "Kleidung verboten" sondern "Begegnungen mit Personen ohnr Kleidung möglich" bzw. "nackter Aufenthalt erlaubt"! Verdrehe nicht ständig die Wahrheit!

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von riedfritz » Fr 6. Okt 2023, 07:04

Hannes hat geschrieben:Sie sind einfach nur selbstbestimmt und klug genug......
Nein sind sie nicht mehr. Auch wenn sie ihr Auto selbst aus Dummheit durch Nutzung ihres NAVIS in einen Fluss fahren, wollen sie Schadenersatz! Deshalb muss eine Kommune vor allen möglichen Gefahren (z.B. der möglichen Begegnung mit Nackten) warnen!

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Campingliesel » Fr 6. Okt 2023, 07:25

Hannes hat geschrieben:Ich glaube nicht, dass die Leute dumm sind, die solche schlecht gemachten, weil unübersichtlich gestalteten Schilder
nicht lesen wollen. Sie sind einfach nur selbstbestimmt und klug genug um ohne überflüssige Schilder
an den den FKK-Strand zu kommen. ;)

Nein, sind eben einige Leute nicht. Selbstbestimmt soll wohl heißen, dass jeder machen kann, was er will?

In einem Textil.bad kann auch nicht jeder machen, was er will. Und für einen als FKK Strand gekennzeichneten Strand gilt das eben auch. Warum kann man das nicht akzeptieren? .

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Campingliesel » Fr 6. Okt 2023, 07:30

riedfritz hat geschrieben:
Ja, wir waren soweit, dass klar ist, dass dieses Symbol eindeutig sagt: "Kleidung verboten!"
Unsinn1 Wer ist "wir"? Das Schilder bedeuten eben nicht "Kleidung verboten" sondern "Begegnungen mit Personen ohnr Kleidung möglich" bzw. "nackter Aufenthalt erlaubt"! Verdrehe nicht ständig die Wahrheit!


Nein, die Schilder bedeuten badekleidung verboten. Genau wie alle anderen Schilder, wo etwas klar durchgestrichen ist, als Verbot gelten. Wenn beides erlaubt wäre, müsste das anders aussehen.

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von riedfritz » Fr 6. Okt 2023, 08:00

Nein, die Schilder bedeuten badekleidung verboten.
Es gibt keine offiziellen gesetzlichen Schildersammlungen, wo diese beschrieben sind, und kann es auch nicht geben, weil es nach GG Artikel 2 und z.B. der bay. Verfassung kein Betretungsverbot geben kann.

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von PundV » Fr 6. Okt 2023, 08:16

riedfritz hat geschrieben:
Nein, die Schilder bedeuten badekleidung verboten.
Es gibt keine offiziellen gesetzlichen Schildersammlungen, wo diese beschrieben sind, und kann es auch nicht geben, weil es nach GG Artikel 2 und z.B. der bay. Verfassung kein Betretungsverbot geben kann.


Artikel 2:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.


Umgekehrt könnte man meinen, Artikel 2 gibt einem das Recht, an jedem Strand nackt zu sein. Oder verstößt das gegen das Sittengesetz?

Wenn Nacktheit gegen die Rechte anderer verstößt, weil sie ein Recht haben, keine Nackten zu sehen, dann umgekehrt verstoßen bekleidete Leute an einem Strand, der explizit als FKK-Strand bezeichnet wird, gegen die Rechte der Nackten, die unter sich sein wollen.

Aber was bringt ein Grundgesetz, wenn sich der Staat nicht daran hält? Nichtnedizinische Beschneidung ist nicht mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit vereinbar, ist aber explizit erlaubt.

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