riedfritz hat geschrieben:Nein, die Schilder bedeuten badekleidung verboten.
Es gibt keine offiziellen gesetzlichen Schildersammlungen, wo diese beschrieben sind, und kann es auch nicht geben, weil es nach GG Artikel 2 und z.B. der bay. Verfassung kein Betretungsverbot geben kann.
Artikel 2:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
Umgekehrt könnte man meinen, Artikel 2 gibt einem das Recht, an jedem Strand nackt zu sein. Oder verstößt das gegen das Sittengesetz?
Wenn Nacktheit gegen die Rechte anderer verstößt, weil sie ein Recht haben, keine Nackten zu sehen, dann umgekehrt verstoßen bekleidete Leute an einem Strand, der explizit als FKK-Strand bezeichnet wird, gegen die Rechte der Nackten, die unter sich sein wollen.
Aber was bringt ein Grundgesetz, wenn sich der Staat nicht daran hält? Nichtnedizinische Beschneidung ist nicht mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit vereinbar, ist aber explizit erlaubt.