riedfritz hat geschrieben:Ich frage mich immer wieder: Was sind das für Männer, die Angst vor der neuen Gesetzgebung haben!
Das ist ein Fehlverständnis: In unserer Ehe sind Strafanzeigen zwischen den Partnern tatsächlich ein eher seltenes Ereignis. Ich hoffe doch, dass das bei anderen verheirateten/verpartnerten Menschen auch so ist.
Man muss aber eben keine persönliche Ängste haben, um sich trotzdem nicht in seinem Verhalten kriminalisieren lassen zu wollen. Wenn wir als Paar einvernehmlich Sex haben, nur eben nicht "ausdrücklich einvernehmlich", sondern stillschweigend einvernehmlich, dann möchte man sich seitens des Staates nicht sagen lassen, dass sei aber ja eigentlich immer eine Sexualstraftat, nur weil das Einvernehmen nicht "ausdrücklich" ist.
Ich wüsste ja auch gerne mal, wer hier überhaupt ernsthaft der Meinung ist, es sei ein strafwürdiges Verbrechen
einvernehmlichen Sex zu haben, der strafwürdig mit 2 Jahren Gefängnis als Mindeststrafe nur deshalb ist, weil man das Einvernehmen nicht ausdrücklich sondern stillschweigend erzielt hat. Wo ist denn da eine Rechtsgutverletzung oder eine strafwürdige Schuld - bei einvernehmlichem Sex?
ynda hat geschrieben: Die Gefahren, die jetzt deiner Meinung nach "allen" Männern drohen, ...
Das hatte ich nicht nur nicht gesagt, sondern Du verstehst mich und/oder die Problematik auch nicht vollständig: Die implizite Annahme, es sei immer der Mann, der aktiv sexuelle Handlung vornimmt, für die dann der Petition nach eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich ist, während die Frau stets bei sexuellen Handlungen der passive Part sei (und keine Einwilligung braucht deshalb), das ist doch antiquierter Nonsens.
Wenn man ein ausdrückliches Einvernehmen verlangt, wie es die Petition tut, dann liegt im Zweifel bei stillschweigend einvernehmlichem Sex zwischen zwei Partnern eine Strafbarkeit beider Partner vor, jedenfalls soweit beide Partner aktiv sexuelle Handlungen vornehmen. Darauf hatte ich weiter oben schon mal aufmerksam zu machen versucht. Das bedeutet: Es sind in einer Beziehung, in der beide Partner aktiv sexuelle Handlungen vornehmen, auch beide Partner betroffen von dieser Regelung (aus der Petition).
Vielleicht sollte man am Rande auch mal mitdenken, dass es auch schwule und lesbische Sexualbeziehungen gibt. In dem einen Falle gibt es keine Frauen als Opfer und in dem anderen Falle keine Männer als Täter. Die Problematik bleibt dennoch dieselbe.
Lange Rede, kurzer Sinn: Es auf ein "Männer"-Thema zu reduzieren mag ein bequemes Narrativ sein, greift aber viel zu kurz.
ynda hat geschrieben:Und jetzt sag du mir mal, was die bessere Variante ist.
Ich bin ganz generell nicht der Meinung, dass das Strafrecht der bevorzugte Ort ist, wo mit gesetzgeberischen Mitteln gesellschaftliche Probleme gelöst werden sollten. Und mein Vertrauen in die verhaltenslenkende Wirkung des Strafrechts ist auch begrenzt. Wenn es die Grünen in ihrem Text begrüßen, dass "in Schweden nach der Reform die Verurteilungen um 75 Prozent gestiegen" sind, dann erlaubt das zumindest nicht den Schluss, dass die Anzahl an Vergewaltigungen dank dieser Reform abgenommen hätte, was ja das eigentlich erwünschte Ziel sein müsste.
Wenn man unbedingt am Strafrecht schrauben will, ist der Vorschlag der Grünen, wie oben wiedergegeben, ganz brauchbar (dies im Gegensatz zur Petition). Aber dann muss man ehrlicherweise auch sagen, dass an dem Dir wichtigen Punkt ("Probleme der Beweisbarkeit ... Das kann es nicht sein!!!"), dieser Vorschlag der Grünen wenig bewirken wird.