Bummler hat geschrieben:Sie ist es auch.
Und deine Nazikeule kannst du stecken lassen. Wer die rausholt will nicht mehr diskutieren.
Hast du für deine Meinung, das Landtagsamt könne den Abgeordneten den Mundschutz vorschreiben, eine juristische Begründung.
Du solltest dir vielleicht einmal den Aufbau der demokratischen staatlichen Hierarchie und die Position der Abgeordneten verinnerlichen. Abgeordnete haben keine Vorgesetzten, sie sind, Beachtung bestehender Gesetze vorausgesetzt, nur dem Wähler gegenüber verantwortlich.
Das Verfassungsgericht käme erst bei einer Klage gegen die Entscheidung ins Spiel.
Übrigens heute ist der 17.Juni, bis zur Wende Feiertag in der BRD im Gedenken an den Volksaufstand 1953 in der DDR.
Viele Grüße,
Fritz