CHICO hat geschrieben:Auch die Forderung: „Jeder hat das Recht auf Nacktheit“ ist ein Detail im Sinne der „freien Entfaltung der Persönlichkeit“ in Art. 2. In das Grundgesetz gehört nicht hinein, was im Einzelfall alles unter der „freien Entfaltung der Persönlichkeit“ zu verstehen ist. Anderenfalls würde der Art 2 seitenlang werden. Die vorhandene abstrakte Formulierung ist ausreichend und erfüllt seinen Zweck auch für die Fans der Nacktkultur.
Ein Betonkopf ist nichts gegen Deine Borniertheit. Haben wir es nun Seitenlang im Thread »Hier spricht die Polizei« diskutiert und Du schon mangels Argumente aufgeben musstest, geht hier Dein Unsinn weiter.
Also gleich nochmal zusammenfassend, für die, die sich das im anderen Thread erspart haben:
CHICO (Verfasser einer durchaus gelungenen Argumentation, weshalb Nacktheit in der Öffentlichkeit eigentlich keine "Belästigung der Allgemeinheit" sein kann) u.a. unterschlagen als erstes, dass Art. 2 GG (Grundgesetz) neben dem ersten Teilsatz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,"
einen zweiten Teilsatz hat, der dieses Recht einschränkt:
", soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
Wenn man lange genug darauf hinweist (Diese Unterschlagung des wichtigen 2. Teilsatzes stellt übrigens ein Falschzitieren dar), geben sie es wohl zu, argumentieren dann aber, es gebe kein Sittengesetz.
Da nun aber mal im Grundgesetz darauf verwiesen wird, kann man nicht einfach behaupten, es gebe das nicht.
Unter Sittengesetz muss man sich vorstellen:
"Das Sittengesetz bezieht sich auf moralische und ethische Normen, die in einer Gesellschaft als allgemein akzeptiert angesehen werden. Es umfasst Verhaltensregeln und soziale Normen, die auf Werten wie Anstand, Respekt und sozialer Harmonie basieren. Sittengesetze sind nicht unbedingt in formellen Gesetzestexten niedergeschrieben, sondern reflektieren die moralischen Überzeugungen und sozialen Erwartungen einer Gemeinschaft. Der Verweis auf das Sittengesetz im Grundgesetz dient dazu,
die individuelle Freiheit innerhalb dieser sozialen Normen zu gewährleisten." (ChatGPT, 31.08.2023, Hervorhebung von mir)
Umgesetzt wird die Einhaltung der sozialen Normen mit Hilfe des § 118 OWiG.
Mit meiner Ergänzung zum Grundgesetz wäre Kleidung und Nacktheit ausgeklammert aus dem Sittengesetz, da es nach dem bisher stehenden Satz eingefügt wird.
Es könnte also niemand mehr mit Verweis auf das Sittengesetz wegen Nacktheit oder zu geringer Bekleidung belangt werden. Dies sollte ein Ziel für jeden Nacktheit-Liebenden sein, oder nicht?!