CHICO hat geschrieben:@ Zett
Einer Ergänzung bedarf es gar nicht!
Schon heute: „braucht man sich darüber keinen Kopf mehr zu machen“. Und wer will schon warten wie Sie, bis die Ablehnung in 50 Jahren kommt.
Ich warte nicht, im Gegensatz zu jedem anderen hier im Forum laufe ich täglich, Sommer wie Winter entblößt (im jiuristischen Sinne) bzw. optimal im Sinne der Nacktkultur.
Aber manche können eben keinen Milimeter weiter denken als nur an sich. Mit der Grundgesetz-Ergänzung geht es um Rechtsicherheit, damit nicht mehr jeder Ordnungshüter nach gut Dünken selber entscheiden kann, wann er ein Bußgeld ausstellt oder Platzverweis oder große Belehrungen abgibt und dergleichen. Es geht darum, dass jeder guten Gewissens seine Kleider ablegen kann, ohne erst in Foren studieren zu müssen, wo die Grenzen der Nackterlaubnis sind, bzw. der Nacktduldung, denn eine Erlaubnis gibt es ohne die Grundgesetz-Ergänzung nicht und es bleibt damit immer im juristischen Graubereich, ob das nun eingesehen wird oder nicht.
CHICO hat geschrieben:Art. 2 GG erlaubt die Nacktheit im öffentlichen Raum mit wenigen Ausnahmen.
Das GG erlaubt überhaupt nichts, was gegen das Sittengesetz verstößt - das solltest Du wissen! Dumm nur, dass keiner weiß, was er denn nun im Sinne des Sittengesetzes darf. Wo stehen denn die von Dir genannten "wenigen Ausnahmen"? Und wer legt die fest? Das sind doch alles nur Phantastereien von Dir und hat nichts mit der Realität zu tun.