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Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von FreshAndFree » Sa 7. Okt 2023, 13:58

Für mich bedeutet das gezeigte Schild in Trassenheide, dass das Ablegen / Herumliegenlassen von Badekleidung (oder Unterwäsche?) verboten ist.
Bild
Das Verbot des Tragens derselben wird meiner (rein persönlichen) Meinung nach durch folgendes Schild symbolisiert.
Bild
Wobei für Männer das Tragen von Sclabbershorts untersagt ist. Badeslips sind dem Zeitgeist gemäß nicht mehr erwähnenswert.

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Konrad R. » Sa 7. Okt 2023, 16:12

Haben wir die Bedeutung dieser Schilder nicht schon ausreichend durchgekaut? :roll:

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von riedfritz » Sa 7. Okt 2023, 16:14

Cl hat geschrieben:ja und? was ändert diese Formulierung? Hunde sind in jedem Fall verboten. Punkt.
Hunde wären auch ohne das Schild verboten weil es so in der Nutzungsordnung steht! Motorboote sind auf Chiemsee, Starnberger- und Ammersee verboten, obwohl es dort keine Schilder dafür gibt! Die Schilder dienen lediglich der Information.
Was ist da so schwer zu verstehen?

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Trixi » Sa 7. Okt 2023, 16:44

FreshAndFree hat geschrieben:Bild


Für mich bedeutet das Schild ein Badeverbot für Erwachsene Männer und Frauen. Kinder oder Hunde - von mir aus auch Diverse - dürfen baden. ;)

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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Seelöwe » Sa 7. Okt 2023, 17:01

Trixi hat geschrieben:
Für mich bedeutet das Schild ein Badeverbot für Erwachsene Männer und Frauen….


… aber nur wenn sie einen weissen Bikini oder eine weiße Badehose anhaben.
Alles andere ist dann wohl erlaubt, oder?
SCNR
Grüße vom Seelöwen

 

Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Hannes » Sa 7. Okt 2023, 17:07

Für mich bedeutet das Schild: Alles an Klamotten ist erlaubt, außer Badehose und Bikini! :o
Schwimmen wird dann aber schwierig... :lol:

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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Zett » Sa 7. Okt 2023, 17:18

Macht nur mit dem Schwachsinn weiter! Das Schild zählt nur für Schwarzhäutige. Das sieht wohl keiner!

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Konrad R. » Sa 7. Okt 2023, 17:20

Badeverbot für dunkelhäutige Menschen in weißer Badebekleidung? Blanker Rassismus!

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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Hans H. » Sa 7. Okt 2023, 18:05

Zett hat geschrieben:Es geht hier nicht vordergründig um Rechtsgrundlagen, sondern um Symbolik. Und da bedeutet nun mal bei jedem(!) Symbol ein Durchstreichen "verboten". Aber selbst diese simple Logik ist hier manchen noch zu hoch.
Wenn etwas verboten ist, dann kann das nur auf Basis einer Rechtsgrundlage sein. Verbote ohne Rechtsgrundlage gibt es bei uns nicht. Ist das wirklich so schwer zu verstehen, wo es doch schon mehrfach durchgekaut wurde? Nur wenn die Bedeutung eines Schildes in einem Gesetz oder einer Verordnung festgelegt ist, dann hat es eine verbindliche Aussage, dann kann es also ein Verbot beinhalten, wie manche Verkehrsschilder. Alle anderen Schilder sind Hinweise auf die gewünschte Nutzung, aber keine durchsetzbaren Verbote. Anders ist es, wenn ein bestimmtes Verbot in einer Gemeindesatzung für einen Bereich verboten ist. Hundeverbote können von Gemeinden in bestimmten Bereichen wie Strandabschnitten oder Teilen von Parkanlagen festgelegt werden. Verbote können auch auf Privatgelände vom Eigentümer aufgrund seines Hausrechtes festgelegt werden. Wer einen Strandabschnitt an einem See besitzt, kann auch dort verbindlich FKK einfordern und aufgrund des Hausrechtes sagen, andere dürfen da nicht hin. Auf Stränden an der See, die von beiden Seiten aus begehbar sind dürfen aber Strandwanderer nicht daran gehindert werden, auf diesem Abschnitt weiter zu wandern. Diese wirklich simple Logik scheint aber dir zu hoch zu sein.
Konrad R. hat geschrieben:Das Schild appelliert an die Vernunft und Rücksichtnahme der Leute, aber die Mißachtung hat eben keine rechtlichen Konsequenzen und ist somit kein Verbotsschild im sonst allgemeinen Sinn, wie z.B. in der StVO.
Genau so ist es!
Zett hat geschrieben:Macht nur mit dem Schwachsinn weiter!
Wer hat denn damit angefangen, Schilder mit unverbindlichen Apellen in Bezug auf die Nutzung als Verbotsschilder zu bezeichnen?

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Trixi » Sa 7. Okt 2023, 18:09

Seelöwe hat geschrieben:… aber nur wenn sie einen weissen Bikini oder eine weiße Badehose anhaben.
Alles andere ist dann wohl erlaubt, oder?

Hmmm....schwierig. ;) :lol: Aber bitte nur ungebleichte Naturmaterialien.
Seelöwe hat geschrieben:SCNR
Grüße vom Seelöwen

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