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Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Campingliesel » Sa 7. Okt 2023, 21:23

riedfritz hat geschrieben:
Cl hat geschrieben:ja und? was ändert diese Formulierung? Hunde sind in jedem Fall verboten. Punkt.
Hunde wären auch ohne das Schild verboten weil es so in der Nutzungsordnung steht! Motorboote sind auf Chiemsee, Starnberger- und Ammersee verboten, obwohl es dort keine Schilder dafür gibt! Die Schilder dienen lediglich der Information.
Was ist da so schwer zu verstehen?


Schilder dienen immer der Information, daß etwas gelten soll, was darauf steht. Wozu sollen sie denn sonst da sein? Und wenn etwas durchgestrichen ist, dann ist dieses eben verboten. Mit Sicherheit gibt es auch Schilder mit den Verboten für die Boote an den genannten Seen. Wer sollte denn wissen, wo die Nutzungsordnung steht? Anlegestellen gibt es ja trotzdem, z.B. für die Wasserwacht o.ä. Und es gibt immer solche Dussel, die trotzdem versuchen, ein Boot einzusetzen. Und ich wette, daß viele nicht mal wissen, was und wo eine Nutzungsverordnung ist. Im übrigen darf man in einem Schwimmbereich in einem See auch nicht segeln.

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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Hans H. » Sa 7. Okt 2023, 22:09

Campingliesel hat geschrieben:Schilder dienen immer der Information, daß etwas gelten soll, was darauf steht. Wozu sollen sie denn sonst da sein? Und wenn etwas durchgestrichen ist, dann ist dieses eben verboten.
Eben nicht! Ist das wirklich so schwer zu verstehen?
Ich hatte es gerade noch einmal ausführlich erläutert (obwohl eigentlich schon vorher ausreichend dazu geschrieben worden war):
viewtopic.php?f=2&t=2575&start=578
Campingliesel hat geschrieben:Mit Sicherheit gibt es auch Schilder mit den Verboten für die Boote an den genannten Seen. Wer sollte denn wissen, wo die Nutzungsordnung steht? Anlegestellen gibt es ja trotzdem, z.B. für die Wasserwacht o.ä. Und es gibt immer solche Dussel, die trotzdem versuchen, ein Boot einzusetzen. Und ich wette, daß viele nicht mal wissen, was und wo eine Nutzungsverordnung ist. Im übrigen darf man in einem Schwimmbereich in einem See auch nicht segeln.
Das mit den Booten ist doch was ganz anderes. Ab einer bestimmten Größe muss man ohnehin den Binnen-Bootsführerschein bzw. Segelschein machen um überhaupt damit fahren zu dürfen und bei den kleineren und langsameren Booten erfährt man schon einiges beim Kauf. Dass das Befahren von Gewässern mit Booten ein eng regulierter Bereich ist, weiß eigentlich jeder, der mal ein Boot gesteuert hat. Und jeder weiß, dass er sich immer zuerst lokal erkundigen muss, ob er sein Boot dort einsetzen darf. Deshalb geht dieser Vergleich an der Sache voll vorbei.

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Konrad R. » Sa 7. Okt 2023, 22:19

Ein Paradebeispiel für sinnlose Endlosdiskussionen hier.
Ist die Bedeutung und Folge von durchgestrichener Badebekleidung auf Schildern immer noch nicht genug durchgekaut? Was ist an der klaren Sachlage wirklich nicht zu verstehen?

 

Re:

Beitrag von Phragmites » Sa 7. Okt 2023, 23:42

das Verständnis wird erst erreicht sein, wenn @Konrad noch weitere Beiträge absondert

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Campingliesel » So 8. Okt 2023, 09:38

Konrad R. hat geschrieben:Ein Paradebeispiel für sinnlose Endlosdiskussionen hier.
Ist die Bedeutung und Folge von durchgestrichener Badebekleidung auf Schildern immer noch nicht genug durchgekaut? Was ist an der klaren Sachlage wirklich nicht zu verstehen?


Ist doch nichts Neues, dass es hier immer seitenweise Beiträge braucht, bis es der letzte auch kapiert hat.

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von riedfritz » So 8. Okt 2023, 11:08

Würde mich auch interessieren, an wem das liegt!

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Campingliesel » So 8. Okt 2023, 14:07

Hans H. hat geschrieben:
Campingliesel hat geschrieben:Schilder dienen immer der Information, daß etwas gelten soll, was darauf steht. Wozu sollen sie denn sonst da sein? Und wenn etwas durchgestrichen ist, dann ist dieses eben verboten.
Eben nicht! Ist das wirklich so schwer zu verstehen?
Ich hatte es gerade noch einmal ausführlich erläutert (obwohl eigentlich schon vorher ausreichend dazu geschrieben worden war):
viewtopic.php?f=2&t=2575&start=578

Wenn etwas verboten ist, dann kann das nur auf Basis einer Rechtsgrundlage sein. Verbote ohne Rechtsgrundlage gibt es bei uns nicht. Ist das wirklich so schwer zu verstehen, wo es doch schon mehrfach durchgekaut wurde? Nur wenn die Bedeutung eines Schildes in einem Gesetz oder einer Verordnung festgelegt ist, dann hat es eine verbindliche Aussage, dann kann es also ein Verbot beinhalten, wie manche Verkehrsschilder. Alle anderen Schilder sind Hinweise auf die gewünschte Nutzung, aber keine durchsetzbaren Verbote. Anders ist es, wenn ein bestimmtes Verbot in einer Gemeindesatzung für einen Bereich verboten ist. Hundeverbote können von Gemeinden in bestimmten Bereichen wie Strandabschnitten oder Teilen von Parkanlagen festgelegt werden. Verbote können auch auf Privatgelände vom Eigentümer aufgrund seines Hausrechtes festgelegt werden. Wer einen Strandabschnitt an einem See besitzt, kann auch dort verbindlich FKK einfordern und aufgrund des Hausrechtes sagen, andere dürfen da nicht hin. Auf Stränden an der See, die von beiden Seiten aus begehbar sind dürfen aber Strandwanderer nicht daran gehindert werden, auf diesem Abschnitt weiter zu wandern. Diese wirklich simple Logik scheint aber dir zu hoch zu sein.



Ohne einer Basis auf einer Rechtsgrundlage werden schließleich auch keine Schilder aufgestellt. Es kann schließlich ja nicht jeder irgendwo solche Schilder aufstellen.
Und wenn an öffentlichen Stränden, die als FKK-Strände gelten und kenntlich gemacht werden, ein solches Schild steht, dann sagt es auch genau das, was eben draufsteht: "Badekleidung verboten" oder als Symbol dargestellt, damit das auch Leute erkennen, die nicht deutsch können oder nicht lesen können. Auf inoffiziellen Badestränden steht auch kaum ein solches Schild, wo eh jeder macht, was er will.

Auf FKK-Stränden müßte man wohl noch ein Schild erfinden, wo draufsteht oder dargestellt ist, daß Sex verboten ist. Anders kapieren das wohl manche nicht.

 

Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Wäller » So 8. Okt 2023, 14:35

Campingliesel hat geschrieben:Ohne einer Basis auf einer Rechtsgrundlage werden schließleich auch keine Schilder aufgestellt. Es kann schließlich ja nicht jeder irgendwo solche Schilder aufstellen.

Doch, genau das! Solange es sich um sein Grundstück handelt, kann jeder da Schilder aufstellen, wie es ihm gefällt. Eine Gemeinde kann also im Gemeinderat beschließen, einen bestimmten - öffentlich zugänglichen - Strandabschnitt als FKK-Strand auszuweisen und dann an diesem FKK-Strand Schilder "Bekleidung verboten" aufstellen. Wenn das aber ein öffentlicher Strand ist, hat jeder das Recht, dort entlang zu gehen. Und es gibt in Deutschland keine Rechtsgrundlage, nach der es möglich wäre, bekleideten Personen den Zugang zu einem öffentlichen Strand zu verwehren. Dass an diesem Strand nur Nackte rumlaufen, kann daher rechtlich nicht eingeklagt werden.
Etwas anderes wäre es, wenn das Grundstück zwar der Gemeinde gehört, aber durch einen Zaun nicht allg. zugänglich ist (z.B. ein Frei- oder Strandbad). Hier kann die Gemeinde eine Hausordnung erlassen, in der die Nacktheit verpflichtend vorgeschrieben ist. Der Knackpunkt ist dann, dass das Grundstück eingefriedet ist! Denn dann wäre ein Verstoß gegen die Hausordnung als Hausfriedensbruch juristisch einklagbar.

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von riedfritz » So 8. Okt 2023, 14:40

Campingliesel hat geschrieben:Ist doch nichts Neues, dass es hier immer seitenweise Beiträge braucht, bis es der letzte auch kapiert hat.

um 9:38 hast du noch behauptet, dass du den Sachverhalt kapiert hast. :lol: :lol: :lol:

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Konrad R. » So 8. Okt 2023, 16:38

Wäller hat geschrieben:Und es gibt in Deutschland keine Rechtsgrundlage, nach der es möglich wäre, bekleideten Personen den Zugang zu einem öffentlichen Strand zu verwehren. Dass an diesem Strand nur Nackte rumlaufen, kann daher rechtlich nicht eingeklagt werden.

D.h. die Schilder sind i.S. eines Gebotes zu verstehen, mehr nicht.
Dies ist die gefühlt 150. Erläuterung zum Thema, aber auch die wird wohl nicht reichen.
Campingliesel hat geschrieben:Ist doch nichts Neues, dass es hier immer seitenweise Beiträge braucht, bis es der letzte auch kapiert hat.

Oder auch nie, oder gibt es noch Hoffnung?

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