Hallo,
verlasst die Ghettos – wie FKK-Vereins-Areale und die lächerlichen „offiziellen Naturistenwege, und geht selbstbewusst nackt Wandern, wo es geeignet erscheint. Erfahrung aus 30 Jahren.
Und wen dann doch einmal die Polizei glaubt, sich äußern zu müssen, kann es völlig problemlos ablaufen.
Nach langer Zeit hatte ich am 09.05.2024 wieder einem Polizeibesuch auf meinem Parkplatz. Dazu hatte ich dann wie nachfolgend geschrieben:
Zu Ihren Vorträgen am 09.05.2024 auf meinem Parkplatz in Weidenbach mein nacktes Wandern betreffend möchte ich also hier ausdrücklich wiederholen, dass seit vielen Jahren auch dieser Polizeiinspektion bekannt ist, dass ich von meinem Recht Gebrauch mache, unbekleidet in der hiesigen Landschaft zu wandern. Seit ca. 30 Jahren – ca. 5.000 Mal. Nacktes Wandern, wie ich es praktiziere, ist ausdrücklich erlaubt. Dazu lesen Sie bitte meine beigefügten Ausführungen „OWiG § 118“.
Die vielen Personen, die mich bei den o. e. Nacktwanderungen in den letzten 30 Jahren gesehen und auch gesprochen haben, haben sich bei Ihnen offensichtlich – 4 Personen ausgenommen – nicht gemeldet, weil sie keinen Tatbestand den § 118 OWiG betreffend im Nacktwandern gesehen haben. Richtig so!
[i]Bei also ca. 5.000 Nacktwanderungen und ca. 10 getroffene Personen je Wanderung haben wir dann, was die „Allgemeinheit“ betrifft, folgende Relation:
49.996 Personen haben sich zustimmend bzw. tolerant verhalten / 4 Personen melden - vermeintlich Gehorsams - eine nackte Person beim Wandern gesehen zu haben.
Wie hat man nun eine solche Relation zu bewerten, wenn man die Frage zu prüfen hat, wie sich wohl die Allgemeinheit verhält, wenn es um Nacktheit i. ö. Raum geht?
Ich habe bis heute nichts wieder von den zwei Pilizisten gehört; noch nicht einmal geantwortet haben sie auf meine Schreiben.
Axel Geertz – alias CHICO