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Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von Trixi » Mi 30. Apr 2025, 21:32

Vollste Zustimmung.

 
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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von Loewe1a » Mi 30. Apr 2025, 22:55

Hallo an alle,

mir ist völlig unklar, weshalb hier immer und immer wieder Foren-TeilnehmernInnen -teilweise auch aus meiner Sicht in beleidigender Art und Weise- über Beiträge anderer herziehen und nicht selten polarisieren. Ist das vielleicht auch nur ein Ausdruck der eigenen Profilierung?

Hier haben wir im Beitrag „‪Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal“ dem Text und den Zitaten des Verfassers nach ein sehr unglückliches Urteil zu beklagen, welches aus meiner Sicht weit überwiegend auf eine offensichtlich illiberale Antragstellerin zurückzuführen ist, die dann angabegemäß in der mündlichen Verhandlung alles getan, um ein „einseitiges Bild“ zu zeichnen und damit der Urteilsfindung eine entscheidende Richtung zu geben. Die junge Richterin selbst war in diesem Bild juristisch offensichtlich gefangen und so entsprach das Urteil weitgehend ihrer eigenen Lebenswahrheit (siehe: Zitate der Richterin).‬

‪Was lernen wir daraus? Dieses Urteil ist wie andere auch ein Einzelurteil und hätte mit anderen Prozessbeteiligten bei gleichen Rahmenparametern auch positiver ausgehen können. Und inhaltlich lässt es sich nicht in die Zukunft übertragen; zumal die Einzelumstände jeder Nackt-Wanderung/Nackt-Radtour naturgemäß andere sind. Diesbezüglich spreche ich aus eigener vielfältiger Erfahrung.‬

‪Ich freue mich auf jeden Fall, an den Rottweiler Nackt-Wandertagen vom 30.05 -01.06.2025 teilzunehmen und mit dem Organisator Dieter E. und vielen anderen Nackt-WanderernInnen, mich viele Stunden in der freien Natur unbekleidet zu bewegen.‬

 
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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von Eichbaum » Do 1. Mai 2025, 06:53

Also ich finde gendern ja schon mehr als bescheuert.
Aber was du da machst ist echt noch ne Nummer härter.

 
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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von dearw » Do 1. Mai 2025, 08:35

nordnackt hat geschrieben:... "Einen solchen Sachverhalt nicht zur Einstellung zu bringen, das muss man auch erst einmal fertig bringen."


Nach meiner Meinung hat die 35 Jahre junge Zeugin (Hegewartin, Poizistin, Jägerin) Argumente vorgeschoben und verstärkt, um von ihrem Ich sowie der m. E. überzogenen Reaktionen abzulenken. Ich persönlich bin mir auch sicher, dass es nur die eine Familie in grosser Entfernung gab und nicht zwei. Eine weitere Widerrede (ist in der Widerspruchsschrift erfolgt) bringt jedoch nichts.

Die dann noch jüngere Richterin, welche man sich nicht aussuchen kann, hat aus meiner Sicht ihre persönliche Abneigung sprechen lassen und diese im Urteil begründet, als, Recht zu sprechen.


nordnackt hat geschrieben: Die geschilderten Kosten sind übrigens dummes Zeug. Was soll da jetzt kommen?
...


Sollte es zu einer unwahrscheinlichen Verhandlung vor dem OLG kommen, besteht Anwaltspflicht. Eine Verhandlung vor einem Verfassungsgerichtshof ohne gute/e Anwältin oder Anwalt zu führen wäre ein zu hohes Risiko, da geringste Verfahrens- und Begründungsfehler ein denkbares, positives Grundsatzurteil zum Kippen bringen könnte. Und, solche Anwälte arbeiten nicht nach einer bei diesem "Streitwert" günstigen Gebührenordnung, sondern nur mit hohen Stundensätzen.

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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von nordnackt » Do 1. Mai 2025, 11:13

Wie die Richterin und die Zeugin reagiert haben, vermag ich nicht zu sagen. Nach den Schilderungen ist das Problem aber schon mit der Auswahl der Örtlichkeit gegeben. Schwerer Fehler: Verweis auf das bereits schriftlich Vorgetragene. Das liest bei der Behörde niemand. Nicht ohne Grund gibt es dann eine mündliche Hauptverhandlung, in der die Argumente vorgetragen und ausgetauscht werden. Da kann man hinterher nicht sagen, ein Vortrag hätte sich nicht gelohnt. Ein derart schwammiges Geschehen ist wie gemacht für eine Einstellung, notfalls Rücknahme. Man darf bei allem nicht vergessen: Eine Hauptverhandlung ist zu einem Teil auch Psychologie. Wie man in den Wald ruft, schallt es heraus. Da hilft es übrigens auch nicht, wenn man schon mit schrägen Aktionen bekannt ist und einem vielleicht ein Ruf voraus eilt.

Vor weiteren Anträgen ist eine Beschäftigung mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen ratsam. Dann stellt sich die Frage nach weiteren Kosten nicht. Schon die Rechtsbeschwerde ist keine zweite Tatsacheninstanz. Aber es kommt darauf an, wie die Richterin erforderlichenfalls ihre Entscheidung schriftlich begründet.

Ohne Akteneinsicht und nur auf Grundlage subjektiver Schilderungen und Wertungen ist das für Außenstehende nicht ernsthaft zu beurteilen. Aber schon nach der eigenen Schilderung des Betroffenen war das von vorne bis hinten eine bescheuerte Idee.

Ich würde eine Entscheidung zwar gerne lesen, hoffe als Nacktwanderer aber, dass ich sie jetzt nicht bei Juris oder Beck finde.

Für mich ist das Thema jetzt auch bald mal gut.

 
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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von Trixi » Do 1. Mai 2025, 11:17

dearw hat geschrieben:
Die dann noch jüngere Richterin, welche man sich nicht aussuchen kann, hat aus meiner Sicht ihre persönliche Abneigung sprechen lassen und diese im Urteil begründet, als, Recht zu sprechen.

Das ist ja wohl der größte Schwachsinn den ich hier je lesen mußte/durfte.
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Die ganze Art der Bewertung, die Formulierungen, die Überheblichkeit und auch der Schreibstil riechen verdächtig nach OSKAR.

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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von Ich liebeFKK » Do 1. Mai 2025, 11:34

Wenn ich mit meiner Enkelin auf dem Spielplatz bin möchte ich auch nicht das dort ein nackter Mann rumläuft. Da kommt man schnell auf den Gedanken das es sich um einen Exhibitionisten handelt. Da ist der Ärger doch vorprogrammiert. Es finden sich sicherlich bessere Wege wo man nackt spazieren gehen kann.

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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von Jaes » Do 1. Mai 2025, 21:38

Bevor hier 'wild' weiter diskutiert wird, empfehle ich euch, sich sachlich mit diesen Berichten https://natury.de/nackt-recht-deutschland zu beschäftigen...

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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von nordnackt » Do 1. Mai 2025, 23:41

Danke für die vielleicht gut gemeinte Empfehlung. Auch ein Ratschlag ist allerdings ein Schlag. Hier geht es um etwas ganz anderes, nämlich die juristische Aufarbeitung einer, nennen wir es mal sehr freundlich, unglücklichen Nacktwanderung. Aber schön, dass Du Dich jetzt auch eingebracht hast.

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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von regenmacher » Fr 2. Mai 2025, 11:29

dearw hat geschrieben: Nach meiner Meinung hat die 35 Jahre junge Zeugin (Hegewartin, Poizistin, Jägerin) Argumente vorgeschoben und verstärkt, um von ihrem Ich sowie der m. E. überzogenen Reaktionen abzulenken.
Bedenke, dass es auf die Argumente/Bewertung der Zeugin nicht ankommt. Unwichtig ist daher, ob sie sich belästigt fühlte. Das liegt - wie vielfach hier bereits über etliche Jahrzehnte geschrieben und auch vollkommen unstrittig - an der besonderen Ausformulierung des §118 OwiG, der Bezug auf die Allgemeinheit nimmt. Es macht daher wenig Sinn allzu sehr auf Argumente/Bewertungen der Zeugin einzugehen. Selbst dann nicht, wenn die Richterin diese in ihre Begründung einfließen lassen sollte.

Wenn also Nacktwandern unter den gegebenen Umständen (Ort,Zeit ...) eine Ordnungswidrigkeit nach §118 OwiG ist, dann ist das sogar bereits dann der Fall, wenn kein Passant damit in Kontakt kommt oder wenn alle Passanten den Nacktwandernden sogar Zuspruch geben. Das OLG begründete dies damals damit, dass es sich ja zufälligerweise um besonders frei denkende Passanten handeln könnte.

dearw hat geschrieben: ... Art 2 GG ...
Wenn man sich auf Art 2 GG bezieht, dann müsste man die Norm §118 OwiG angreifen. Dessen "Unbestimmtheit", die seinerzeit ein bekanntes Forumsmitglied puistola genau dazu nutzen wollte, hat sich im Rückblick sogar fast - ich übertreibe mal - als "Geburtshelfer" des heutigen Nacktwanderns erwiesen. Denn durch unser Handeln (Nacktwandern, Presseberichte übers Nacktwandern) wurde Einfluss auf die Norm §118 OwiG ausgeübt. Auch das ist eine Eigenart, die der §118 OwiG hat und die sonst nirgendwo vorkommt (Farbiges Beispiel: So können z.B. Bankräuber nicht Einfluss auf die Rechtsprechung nehmen, indem sie Banken ausrauben. Es ist vollkommen egal, wie sie das machen - es bleibt strafbar )

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