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Werben für die Toleranz öffentlicher Nacktheit?

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Re: Werben für die Toleranz öffentlicher Nacktheit?

Beitrag von Bingo » Mi 29. Apr 2026, 06:11

@BoeinNackter
Dazu: „Im Grundgesetz steht nichts drin zur Toleranz der Nacktheit.“
Doch:
Im Grundgesetz steht mehr, als man bei oberflächlicher Betrachtung findet. Also auch Pflichten, wie von mir erwähnt. Gerne nachstehend der erwähnte Aufsatz von G. Gramm mit den fraglichen Auszügen:

Auszüge aus dem Aufsatz:
Leitkultur Verfassungskultur
Menschenwürde, Gewaltverzicht, Freiheit, Rechtsstaat, Demokratie,
Gleichberechtigung, sozialer Schutz, Trennung von Staat und Religion –
unsere Identität.
Aus der FAZ 21.07.2017, von Christof Gramm (Ehemals Chef vom MAD)

Zitat:
„Hinzukommen muss aber ein Zweites: Eine offene Gesellschaft mit unterschiedlichsten Lebensentwürfen kann nur funktionieren, wenn wir akzeptieren, dass nicht nur wir, sondern auch alle anderen in gleicher Weise frei sind wie wir selbst. Die Anerkennung nicht nur der eigenen Freiheit, sondern der Freiheit aller ist deswegen die zweite elementare, wenn auch ungeschriebene Grundpflicht der Verfassung. Anders gesagt: Das Grundgesetz garantiert an keiner Stelle eine quasi naturrechtliche, unbegrenzte und rücksichtslose Freiheit des Stärkeren, sondern die Freiheit des Einzelnen steht stets im sozialen Kontext der Freiheit der anderen. Die Freiheit der anderen setzt der eigenen Freiheit deswegen bestimmte Grenzen. Das klingt simpel, ist aber im wirklich gelebten Leben hochanspruchsvoll. Dies stellt aber nur die eine Seite der Medaille dar. Auf der anderen Seite steht die Pflicht zum Respekt vor den anderen Menschen – und damit vor der Freiheit aller anderen. Dabei handelt es sich um eine elementare verfassungsrechtliche Duldungspflicht. Jeder muss nämlich den erlaubten Freiheitsgebrauch der anderen auch tatsächlich aushalten, wohlgemerkt: den rechtlich erlaubten Freiheitsgebrauch der anderen. Man kann das auch so formulieren: Weil man die Komplexität der Gesellschaft nicht beseitigen kann, ohne die auf der gleichen Freiheit aller beruhende offene Gesellschaft abzuschaffen, ist ein gewisser Respekt vor den anderen Grundpflicht. Dies schließt auch die Pflicht ein, die rechtlich zulässigen Freiheitsgebräuche anderer zu dulden. Dieser Respekt erfordert ein Mindestmaß an innerer Distanz zu den eigenen Überzeugungen und Meinungen. Die Pflicht zum Respekt und zur Duldung hat weitreichende Konsequenzen. So gibt es unter dem Grundgesetz kein Recht darauf, in seiner Privatheit in jeder Hinsicht in Ruhe gelassen zu werden. Ein Grundrecht, von den als lästig empfundenen Freiheitsgebräuchen Dritter verschont zu werden, kennt die Verfassung nicht. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Wir alle müssen den erlaubten Freiheitsgebrauch der anderen ertragen, die Christen zum Beispiel ziemlich üble Karikaturen des Papstes oder von Jesus Christus.

Für fromme Muslime gilt im Übrigen nichts anderes. Auch sie müssen Mohammed-Karikaturen aushalten, selbst wenn dies ihre religiösen Gefühle verletzen mag. Demonstratives Beleidigtsein hilft dabei genauso wenig weiter wie der empörte Grundton einer sich für besonders hochstehend haltenden Moralität. Beides belegt nur, dass die Betroffenen das Grundprinzip der offenen Gesellschaft nicht verstanden haben. Die offene Gesellschaft ist ganz sicher nicht die Gemeinschaft der moralisch Überlegenen – beziehungsweise derjenigen, die sich dafür halten. Differenzen, auch solche moralischer Art, werden in ihr nicht aufgehoben, sondern sind auszuhalten. Erst wenn rechtlich greifbare Grenzen überschritten werden, wird der Freiheitsgebrauch eingeschränkt. Wie anstrengend diese Grundpflicht gerade in einer hochkomplexen, individualisierten und pluralisierten Gesellschaft sein kann, zeigt sich immer dann, wenn wir mit Formen des Freiheitsgebrauchs konfrontiert werden, die uns persönlich gegen den Strich gehen. Die Pflicht zu einem Mindestmaß an bürgerlicher Toleranz und an Respekt vor anderen gehört damit zu den elementaren Verfassungswerten unseres Grundgesetzes. Dieser Respekt wird unterschiedslos allen abverlangt, die unter dem Dach des Grundgesetzes leben. Hassausbrüche und Verunglimpfungen, wie wir sie im Internet und teilweise auch in der Öffentlichkeit erleben, sind damit nicht vereinbar. Man kann es auch so sagen: Jeder hat die Pflicht, das Anderssein der anderen auszuhalten, solange dieses Anderssein sich im rechtlich erlaubten Rahmen hält. Das Grundgesetz enthält mit dem Bekenntnis zur Freiheit des Einzelnen tatsächlich auch eine Art Gesellschaftsvertrag, bei dem jeder das Recht zur eigenen Freiheitsausübung gegen die Pflicht zur Duldung des Freiheitsgebrauchs der anderen tauscht. Dieser Gesellschaftsvertrag ist die Grundlage einer Kultur des wechselseitigen Aushaltens und Ertragens der Unterschiede der Menschen. Das Bekenntnis zu den Verfassungswerten des Grundgesetzes ist das Bekenntnis zum Menschen in seiner ganzen Andersartigkeit und Vielfalt. Freiheit, Recht, Respekt vor der Freiheit der anderen und staatsbürgerliche Verantwortung sind die wichtigsten Elemente dieser Kultur.“

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Und auch dazu: „Warum will jemand, der es für eine Pflicht hält, Nacktheit anderer zu dulden, bzw. zu tolerieren, um diese Toleranz werben?“

Also: Ganz schlicht werben, weil sehr wenige – wie auch BOeinNackter – von diesen Pflichten nichts wissen. Und es geht eben nicht nur um Toleranz der fraglichen Nacktheit, sondern um die Toleranz der Freiheit Aller hinsichtlich der Lebensarten, die rechtlich erlaubt sind, aber eben nicht Allen gefallen. Diese sind pflichtgemäß zu tolerieren, weil es sonst die fragliche Freiheit nicht geben kann!

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Re: Werben für die Toleranz öffentlicher Nacktheit?

Beitrag von Bingo » Mi 29. Apr 2026, 06:23

Nachtrag:

Wer sich mit z. B. den rechtlichen Pflichten weiter beschäftigen möchte, dem sei der Roman „DEUTSCHSTUNDE“ von Siegfried Lenz empfohlen. Dort geht es eben auch um DIE FREUDEN DER PFLICHT!

 
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Re: Werben für die Toleranz öffentlicher Nacktheit?

Beitrag von Arno Nühm » Mi 29. Apr 2026, 08:30

Bingo hat geschrieben: Wer sich mit z. B. den rechtlichen Pflichten weiter beschäftigen möchte, dem sei der Roman „DEUTSCHSTUNDE“ von Siegfried Lenz empfohlen. Dort geht es eben auch um DIE FREUDEN DER PFLICHT!

Da hat jemand das Buch aber mal völlig missverstanden (oder es nicht gelesen und sich von der KI Blödsinn über den Inhalt erzählen lassen). In Lenz "Deutschstunde" geht es nämlich gerade nicht um die "Freuden der Pflicht" (zumindest nicht im positiven Sinn), sondern um die katastrophalen Folgen unbedingter "Pflicht"erfüllung ohne moralischen Kompass.

Abgesehen von der Frage was das jetzt mit der Toleranz öffentlicher Nacktheit zu tun hat ...

A.

 
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Re: Werben für die Toleranz öffentlicher Nacktheit?

Beitrag von Bingo » Mi 29. Apr 2026, 08:40

Kritik ist wieder völlig daneben! Es ging mir um das Aufsatzthema: DIE FREUDEN DER PFLICHT. Darüber sollte jeder einmal nachdenken.

 
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Re: Werben für die Toleranz öffentlicher Nacktheit?

Beitrag von Andreas u. Uta » Mi 29. Apr 2026, 08:42

Nackt-Bader am Chiemsee laut Gericht kein Exhibitionist

Ein 61 Jähriger badet nackt und gut versteckt. Die Reaktion der Polizei und der Medien unterirdisch, auch wenn er recht bekommen hat.

https://radio-charivari.de/nachrichten- ... ibitionist

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Re: Werben für die Toleranz öffentlicher Nacktheit?

Beitrag von Bingo » Mi 29. Apr 2026, 08:54

Dazu @ Arno Nühm : „Abgesehen von der Frage was das jetzt mit der Toleranz öffentlicher Nacktheit zu tun hat ...“
gibt auch gerne Nachhilfe:
Das Thema war, gibt es eine Pflicht zur Toleranz bestimmter Verhaltensweisen / Lebensarten. Und diese tatsächliche Pflicht zur Toleranz macht erst die Freiheit verschiedenster Verhaltensweisen / Lebensarten – soweit sie rechtlich erlaubt sind – möglich.

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Re: Werben für die Toleranz öffentlicher Nacktheit?

Beitrag von regenmacher » Mi 29. Apr 2026, 09:11

Andreas u. Uta hat geschrieben:Nackt-Bader am Chiemsee laut Gericht kein Exhibitionist
Das sollte weiter verbreitet werden. Nicht nur in juristischen Fachzeitschriften und FKK-Foren, sondern auch in populären TV-Unterhaltungssendungen. Wie z.B. in einer der Folgen von "Hubertus und Staller" geschehen. Dort musste "Riedel" (eine etwas einfältig angelegten Polizistenzolle) hinter einem nackten Jogger hinterherlaufen - um dann aber darüber aufgeklärt zu werden, dass Nackt in der Öffentlichkeit keine Straftat ist.
.

 
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Re: Werben für die Toleranz öffentlicher Nacktheit?

Beitrag von Bingo » Mi 29. Apr 2026, 09:54

Und auch dazu: @ Arno Nühm ,

um die katastrophalen Folgen unbedingter "Pflicht"erfüllung ohne moralischen Kompass.

Die „Pflicht"erfüllung“ erfolgte mit dem moralischen Kompass des Nationalsozialismus! Ich meine, man muss zwischen Moral und Ethik immer unterscheiden. Moral ist nicht mehr als eine antrainierte Verhaltensweise, um in einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe – hier Nazis – nicht aufzufallen. Es fehlte also – aus meiner Sicht – die Orientierung an der Ethik.

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Re: Werben für die Toleranz öffentlicher Nacktheit?

Beitrag von Nacktläufer » Mi 29. Apr 2026, 09:59

wieder dieser selbstreferentielle Quatsch

 
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Re: Werben für die Toleranz öffentlicher Nacktheit?

Beitrag von Bingo » Mi 29. Apr 2026, 10:33

Zurück zum eigentlichen Thema dieses Threads: Wie kann/soll geworben werden?
Warum gibt es so wenig gleichartige Reaktionen wie mein erster Beitrag, um der fraglichen Werbung auf die Sprünge zu helfen?

Also noch ein Angebot von mir:
Zur Werbung für die Toleranz der öffentlichen Nacktheit bin ich selbstverständlich auch persönlich engagiert. Z. B.: Als Holzhacker:

Bild
Arbeit im Garten – mit Einsicht von der Straße. Es kamen nur freundliche Kommentare. Wer wollte schon bei der Hitze Bekleidung empfehlen? Auch so verstehe ich „Werbung für Toleranz“. Axel Geertz

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