Öffentliche Nacktheit verstehe ich als Nacktheit im öffentlichen Raum und diesen Raum als
„alle zugänglichen Flächen außerhalb von Privatgrundstücken, die der Allgemeinheit zur Nutzung, Begegnung und Bewegung dienen.“
Auf welchen dieser Flächen der einzelne dann nackt sein darf, richtet sich nach ggf. vorhandenen Rechtsvorschriften und angemessenem sozialadäquatem Verhalten. Weiterführende notwendige Überlegungen habe ich hier formuliert:
https://drive.google.com/file/d/1YflwQE ... sp=sharing
Axel Geertz