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Naturismus als nichtreligiöse Weltanschauung?

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Naturismus als nichtreligiöse Weltanschauung?

Beitrag von WreckBeach » Mo 17. Aug 2026, 07:23

Dieses Verfahren am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte fand ich bemerkenswert:
"In den Verfahren hat sich der EGMR zum ersten Mal mit der Frage beschäftigt, ob ein aus ethischer Überzeugung praktizierter Veganismus unter Art. 9 EMRK fällt – und dies bejaht. Dabei verwies der EGMR auf rechtsvergleichende Untersuchungen, aus denen hervorgeht, dass die Vertragsstaaten Veganismus als nichtreligiöse Weltanschauung betrachten."

Wenn das für Veganismus zutrifft, dann auch für Naturismus. (Ja, einige vertreten diese Meinung hier seit Jahren. Dieses Fass müssen wir an dieser Stelle nicht nochmal aufmachen. Mir geht es um die Argumentation des EGMR und das Aktenzeichen: Urt. v. 16.07.2026, Beschwerde-Nr. 55299/20 und 31515/22.)

Ganzer Artikel https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/egmr-5529920-3151522-kein-veganes-essen-untersuchungshaft-verstoss-gewissensfreiheit-emrk

 
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Re: Naturismus als nichtreligiöse Weltanschauung?

Beitrag von FreshAndFree » Mo 17. Aug 2026, 08:47

oder umgekehrt? Ist nicht die Pflicht zu bestimmter oder irgendeiner Kleidung die Weltanschauung?

 
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Re: Naturismus als nichtreligiöse Weltanschauung?

Beitrag von Arno Nühm » Mo 17. Aug 2026, 19:29

WreckBeach hat geschrieben: Wenn das für Veganismus zutrifft, dann auch für Naturismus.

Ich bin kein Jurist, aber nach der Lektüre des verlinkten LTO-Artikels sehe ich hier zwei Probleme:

(1) Eine Analogie zwischen Veganismus und Naturismus in dem Sinne, dass auch der Naturismus als Weltanschauung gemäß Art. 9 EMRK angesehen angesehen werden kann, würde m.E. nur für Leute gelten die aus ethischen Gründen ausschließlich nackt leben. Das wiederum dürfte für kaum einen Naturisten zutreffen.

(2) Art. 9 EMRK hat eine relativ breite Einschränkungsmöglichkeit: "....darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer." - siehe https://dejure.org/gesetze/MRK/9.html. D.h. selbst wenn es gelänge, den Naturismus als Weltanschauung in diesem Sinne anerkannt zu bekommen, hätte es wahrscheinlich keine größeren praktischen Auswirkungen.

Und wer jetzt auf die Idee kommt, den Naturismus zur Religion zu erklären, oder eine Religion zu gründen, welche ihren Anhängern Nacktheit vorschreibt, um über Art. 4 (2) GG (" Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.") ein Recht auf öffentliche Nacktheit durchzusetzen, dem sei gesagt dass die Anerkennung als Religionsgemeinschaft in Deutschland anscheinend nicht so ganz einfach ist. Z.B. sind die Versuche der Pastafari, die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters als Weltanschauungsgemeinschaft anerkannt zu bekommen, bisher alle ziemlich klar gescheitert - bis hoch zu BVerfG und EGMR.

A.


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