Auch wenn der Anlass für den Artikel nicht so schön ist, so ist es wenigstens die Aussage der Polizei im letzten Absatz: https://.
http://www.swr.de/swraktuell/baden-wuer ... n-100.html
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Tom_aus_SÜW hat geschrieben:Wobei der letzte Satz dann doch wieder falsch ist. Da ja keine sexuelle Handlung vollzogen wurde könnte es höchstens eine Belästigung der Allgemeinheit sein und keine Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Von wem? Journalisten und Polizisten, die so etwas schreiben, sind keine Juristen, haben auch nicht genügend Platz um das hinreichend darzulegen und die Leser würden es sowieso nicht zu Ende lesen.Da wünsche ich mir eine bessere Berichterstattung über die rechtliche Situation.
Vielleicht hast du ja auch noch nicht nackt, besoffen und durch Raserei einen Unfall gehabt!Wirklich Probleme hatte ich damit noch nie.
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