@ hajo
Ich hab muslimische Verwandte.
Du auch? Ich rede mit denen, die ständig - wirklich STÄNDIG - die arabischen Sender per Satellit sehen und um die Entwicklung in den dortigen Gebieten erheblich besser wissen als es mit jemals möglich wäre, immer wieder.
Auch über Burka etc.
Ziemlich differenziert und oft stundenlang.
Dann wäre es sehr schön und hilfreich, von dir hier entsprechend differenzierte Aussagen zu erhalten.
@ Aria
Was die bürgerlichen Freiheiten betrifft sind wir dank der Aufklärung ff eindeutig viel weiter als die islamisch geprägten Länder.
Ich bin voll und ganz bei dir.
Also wollen wir uns auch nicht mit diesen Ländern vergleichen, denn was da erlaubt oder nicht erlaubt ist, spielt bei uns keine Rolle. Punkt.
Hier wäre ich etwas vorsichtiger. Es geht nicht darum, dass wir die dortigen Bekleidungsvorschriften für uns übernehmen sollten oder müssten, es geht darum, dass wir uns tolerant gegen die Personen zeigen, die sich hier bei uns entsprechend kleiden.
Die Bekleidungsfrage stellt sich vereinfacht wie folgt dar: Bei uns herrscht in der Öffentlichkeit zwar Bekleidungszwang – sonst kann man nach § 118 einer Ordnungswidrigkeit belangt werden –, es wird aber nicht vorgeschrieben, wie man sich zu kleiden hat.
Genau dieses ist in unserer Gesellschaft eine äußerst strittige Frage. Der § 118 Abs. 1 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes lautet: "
Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen." Jetzt stellt sich die Frage, ist die einfache Nacktheit, also das nur nicht bekleidet-Sein eine grob ungehörige Handlung, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung beeinträchtigt? Nur wenn du diese Frage mit einem eindeutigem Ja beantwortest, dann könntest du aus dieser Norm einen Bekleidungszwang ableiten. Dann wären aber öffentlich zugängliche FKK-Strände, FKK-Sonnenwiesen und dergleichen nicht mehr statthaft. Ander sieht es aus, wenn du dieses unter dem Gesichtspunkt der guten Sitten betrachtest. Aber das, was die guten Sitten betrifft, wird in dem oben stehenden Gesetz nicht behandelt und somit auch nicht sanktioniert. Ja, dieses ist wirklich eine äußerst strittige Frage.
Ergo kann man Burka nicht verbieten, es sei denn, es sprächen Sicherheitsgründe dafür.
Das Tragen der Burka wird über das Grundrecht der freien Religionsausübung geregelt. Es sollte daher nicht mit dem einfachen Vermummungsverbot in Verbindung gebraucht werden.
@ Hans H
Es gibt weder "die islamische Theologie", sondern viele verschiedene, ...
Der Koran definiert die islamische Theologie, wie die Bibel die christliche Theologie.
... noch gibt es "islamisches Brauchtum", sondern sehr verschiedenes Brauchtum in unterschiedlichen islamischen Ländern, das in vielen Fällen seinen Ursprung in Kulturen hat, die älter sind als der Islam.
Es gibt einen islamischen Brauchtum, der sich jedoch vielfälltig zeigt. Einmal ist dieser konfessionel geprägt, ein anderes Mal gibt es kulturelle Unterschiede und ebenso gibt es Teile des Brauchstum, die aus einer vorislamischen Zeit stammen. Unter Brauchtum sind hier die Teile des islamischen Lebens zu verstehen, die sich nicht aus dem Koran selbst heraus ableiten und begründen lassen.
Schleier waren ursprünglich Sonnenschutz. Nur Sklavinnen durften keine Schleier tragen zur Zeit von Mohammed, damit sie schneller erkannt werden konnten. Er hatte zur Gleichberechtigung aller Frauen durchgesetzt, dass sie alle den Schleier zum Schutz vor der Sonne tragen durften - nicht mussten. Diese Umdeutung haben erst spätere Religionsführer daraus gemacht.
Richtig. Danke für diesen deinen Beitrag. Denn die Verschleierung der Frauen im Islam hat einbe völlig andere Begründung, als die, die hier immer wieder vorgetragen wird.
Weiteres Zitat:
... das Grundrecht auf freie Religionsausübung, wo auch die religiös motivierte Bekleidung zugehört ...
Wenn es denn mal freiwillig wäre!
Nun, das Grundrecht fragt nicht danach, ob es nur auf freiwilliger Basis ausgeübt werden wird. Das Grundrecht setzt nur den Rahmen, in dem es geschützt ist.
Ich habe inzwischen von nicht nur einer islamischen Frau gehört bzw. gelesen, dass sie von Gesprächen mit anderen Frauen weiß, dass keine einzige freiwillig den Schleier trägt.
Das Tragen eines Schleiers wird auch innerhalb der islamischen Frauen sehr kontrovers diskutiert. Weiter ist es abhängig, aus welchem Milieu diese Frauen stammen, in welchem Gebiet sie aufwuchsen und wie ihre religiöse Erziehung war. Zusätzlich sollten wir bedenken, dass Personen, die in der Diaspora leben, häufig dazu neigen, sich recht konservativ zu orientieren. Ich kenne so z. B. türkische Familien, wo die Mädchen erhebliche Schwierigkeiten haben, mit Badeanzug in ein öffentliches Schwimmbad zu gehen und andere, wo die Töchter sich völlig frei und ungezwungen unbekleidet sich in einer öffentlichen Sauna bewegen.