guenni hat geschrieben:wir weichen ohnehin zu weit vom thema dieses threads ab.
Das stimmt!
Dennoch meine Frage hierzu:
@Aria: Deine Argumentation in diesem Punkt kann ich nicht nachvollziehen. Liegt da nicht ein Widerspruch in deiner Folge der Argumente?
Aria hat geschrieben:Eule hat geschrieben:Aria hat geschrieben:Die Strafbarkeit von Inzest wird unter anderem medizinisch und genetisch begründet.
Diese Aussage ist auch richtig. Aber diese von dir nicht:
Aria hat geschrieben:Damit entpuppt sich der Inzestparagraph als eine rein moralische Institution, nur ist man zu feige, das auch zuzugeben – Inzucht als Grund ist also nur vorgeschoben.
Nur diese deine Bewertung habe ich als fachlich nicht zutreffend bezeichnet.
So? Dann erkläre du mir bitte, warum im
Inzestparagraphen nur der Vaginalverkehr verboten ist, nicht aber sonstigen sexuellen Aktivitäten.
Es ist doch gerade aufgrund des Risikos des Ausbrechens rezessiver erblicher Krankheiten nur der Vaginalverkehr verboten, also nur der Verkehr, der zur Befruchtung führen kann. Also ist doch Inzucht eben nicht als Grund nur vorgeschoben, sondern ein tatsächlich existierender Grund, der besonders darauf beruht, dass die Bluterkrankheit in den Häusern der Herrschenden sich in früheren Jahrhunderten so stark ausgebreitet hatte. Die Inzucht hatte man nach Erkenntnis der Grundregeln der genetischen Vererbung da eindeutig als Ursache ausgemacht.
Also ist es doch richtig, wie Eule schrieb, dass die erste Aussage richtig war, die zweite "Damit entpuppt sich der Inzestparagraph als eine rein moralische Institution, nur ist man zu feige, das auch zuzugeben ..." aber nicht. Denn es ist eben nicht eine rein moralische Institution, sondern tatsächlich mit dem Inzucht-Risiko begründet und dein Letzter Satz "... warum im Inzestparagraphen nur der Vaginalverkehr verboten ist, nicht aber sonstigen sexuellen Aktivitäten." kein Widerspruch dazu, sondern bestätigt dies doch geradezu.