Ich schon. Allerdings wurden sie in den letzten 20 Jahren nach und nach abgeschafft. Ich habe in meiner Jugend Diskussionen miterlebt, in denen die Meinung überwog, dass getrennten Duschen spießig seien. In Schwabing, wo ich in jener Zeit wohnte, gab es im öffentlichen Schwimmbad sowohl eine Gemeinschaftsdusche als auch nach Geschlechtern getrennte, und weil ich da noch reichlich verklemmt war, ging ich natürlich in die letztere - dort fanden sich meistens nur Pubertierende oder richtig Alte. Bei der letzten Renovierung vor 10 oder so Jahren ist die Gemeinschaftsdusche verschwunden.ynda hat geschrieben:Ich bin in meinem Leben schon in sehr vielen Hallen/Freizeitbädern gewesen, aber eines nur mit Gemeinsamdusche habe ich noch nie gesehen.
Wie dem auch sei, ich hoffe nicht, dass in 20 oder 30 Jahren wieder so etwas zu lesen sein wird – Zitat aus dem Spiegel vom 29.07.1959:
Auf dringliche Empfehlung des rangältesten Ortspfarrers beschloß der Friesoyther Stadtrat, im städtischen Freibad die Geschlechter nur noch getrennt baden zu lassen.
(...)
Es wurde beschlossen,
> daß die Männer montags, donnerstags und sonntags von 14 bis 17 Uhr und dienstags und freitags von 17 Uhr bis Sonnenuntergang das Freibad benutzen dürfen und
> daß dies den Frauen dienstags und freitags von 14 bis 17 Uhr und montags, donnerstags und sonntags von 17 Uhr bis Sonnenuntergang gestattet sei.
Bei der Ablösung der Geschlechter wird peinlich darauf geachtet, daß frivole Blicke unmöglich sind - für den Geschlechtswechsel wird jeweils das ganze Freibad vorher geräumt.
Im Einverständnis mit der Dekanatsleitung wird allerdings den verheirateten Friesoythern an wenigen Stunden in der Woche - mittwochs und sonnabends von 14 Uhr bis Sonnenuntergang - das Recht auf ein Familienbad eingeräumt.
Das bedeutet freilich nicht, daß Eltern und Kinder sich schrankenlos im Freibad amüsieren dürfen. Getreu den Kanzel-Richtlinien des Dechanten August Wehage bestimmte der Stadtrat, daß unter Kindern, die ihrer Eltern im Badetrikot ansichtig werden dürfen, nur solche bis zum Alter von zehn Jahren zu verstehen sind. Das heißt für die Friesoyther: Eltern, die etwa eine neunjährige Tochter und einen elfjährigen Sohn haben, dürfen mitnichten mit beiden Kindern das Familienbad besuchen.
Der Stadtrat von Friesoythe darf sich rühmen, mit der von ihm beschlossenen Badeordnung den sogenannten Zwickel -Erlaß* des Reichskommissars Dr. Bracht aus dem Jahre 1932 in der moralischen und sittlichen Wirksamkeit der Maßnahmen weit übertroffen zu haben.