Zett hat geschrieben:Es geht hier nicht vordergründig um Rechtsgrundlagen, sondern um Symbolik. Und da bedeutet nun mal bei jedem(!) Symbol ein Durchstreichen "verboten". Aber selbst diese simple Logik ist hier manchen noch zu hoch.
Wenn etwas verboten ist, dann kann das nur auf Basis einer Rechtsgrundlage sein. Verbote ohne Rechtsgrundlage gibt es bei uns nicht. Ist das wirklich so schwer zu verstehen, wo es doch schon mehrfach durchgekaut wurde? Nur wenn die Bedeutung eines Schildes in einem Gesetz oder einer Verordnung festgelegt ist, dann hat es eine verbindliche Aussage, dann kann es also ein Verbot beinhalten, wie manche Verkehrsschilder. Alle anderen Schilder sind Hinweise auf die gewünschte Nutzung, aber keine durchsetzbaren Verbote. Anders ist es, wenn ein bestimmtes Verbot in einer Gemeindesatzung für einen Bereich verboten ist. Hundeverbote können von Gemeinden in bestimmten Bereichen wie Strandabschnitten oder Teilen von Parkanlagen festgelegt werden. Verbote können auch auf Privatgelände vom Eigentümer aufgrund seines Hausrechtes festgelegt werden. Wer einen Strandabschnitt an einem See besitzt, kann auch dort verbindlich FKK einfordern und aufgrund des Hausrechtes sagen, andere dürfen da nicht hin. Auf Stränden an der See, die von beiden Seiten aus begehbar sind dürfen aber Strandwanderer nicht daran gehindert werden, auf diesem Abschnitt weiter zu wandern. Diese wirklich simple Logik scheint aber dir zu hoch zu sein.
Konrad R. hat geschrieben:Das Schild appelliert an die Vernunft und Rücksichtnahme der Leute, aber die Mißachtung hat eben keine rechtlichen Konsequenzen und ist somit kein Verbotsschild im sonst allgemeinen Sinn, wie z.B. in der StVO.
Genau so ist es!
Zett hat geschrieben:Macht nur mit dem Schwachsinn weiter!
Wer hat denn damit angefangen, Schilder mit unverbindlichen Apellen in Bezug auf die Nutzung als Verbotsschilder zu bezeichnen?