@ Bummler
So richtig verstehe ich allerdings nicht wieso das eine Sexualstraftat ist.
Weil das ein unberechtigtes Eindringen in die Intimsphäre darstellt.
@ BOeinNackter
Auf Nachfrage erfuhr ich, dass meine Mutter eine Anzeige erstattet hatte, da jemand auf Höhe unseres Grundstücks "mit seinem Gerät gespielt hatte".
... ... ...
Ob der Mann nur pinkeln wollte oder tatsächlich meinte ausgerechnet auf Höhe unseres Hauses masturbieren zu müssen, weiß ich nicht, da nicht gesehen.
Aus der Formulierung deiner Mutter dürfte wohl ein "nur Pinkeln wollen" nicht Gegenstand der Anzeige gewesen sein.
Natürlich ist Natürliches nicht immer natürlich.
Ich denke ich, dass du sagen wolltest: "Natürliches ist natürlich nicht immer natürlich". Diesem deinen Satz muss ich widersprechen. Natürliches ist natürlich immer natürlich. Aber das menschliche Verhalten und hier insbesondere dass der Triebbeherrschung unterliegt einem anerzogenem Regelverhalten.
Unsere Gesetzgeber handeln in dieser Sache aus der Mitte und Stimmung der Bevölkerung heraus. Wovor Kinder und Jugendliche zu bewahren sind, ist sehr umstritten und wegen der derzeitigen gestrig orientierten Bewegungen auf dem Weg in die 60er.
Es ist mir unverständlich, dass der Irrglaube besteht, der Gesetzgeber würde aus der Mitte einer Stimmung innerhalb der Bevölkerung heraus handeln. Der Gesetzgeber ist nicht Büttel der augenblicklichen öffentlichen Meinung.
Die mediale Beeinflussung der Jugend ist eine alte Weisheit. Siehe hierzu die Geschichte des III. Reiches. Neu ist nur, dass die neuen Medien und hier insbesondere der bildgebenden Medien, eine relativ kurze Zeit benötigen, um ein weites Publikum erreichen zu können.
Solche Beeinflussung unserer Jugend findet kaum wer so aufregend, wie die Frage, ob ein Kind wen nackt sehen darf.
Die Nacktheit als solches ist allgemein schon ein Tabuthema für viele Menschen.
@ Aria
So redest du in deiner Antwort über die Todesstrafe, obwohl sie hier überhaupt nicht zur Debatte stand und steht.
Sorry, die Sache mit der Todesstrafe hast du selbst hier eingeführt.
Oder dass du nach wie vor den Münchner Stadtrat in seiner Mehrheit zu einer „konservativen Randgruppe“ erklärst, ...
Ja, dieses kann und darf ich, wenn sie derartige Beschlüsse fassen.
Mörder ist, wer
– aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
(…)
einen Menschen tötet.
Meine Aussage wird durch dieses Zitat nicht relativiert. Der Mord zur Befriedigung des Geschledchtstriebs spielt innerhalb der Morddelikte eine untergeordnete Rolle. Meistens ist das, was allgemein als Sexualmord bezeichnet wird, ein sogenannter Verdeckungsmord. Bei Verdeckungsmord geschieht der Mord nicht, um seinem Geschlechtstrieb zu befriedigen, sondern, um eine andere Straftat, nämlich die Sexualstraftat zu verdecken. Es genügt nicht, sich einen Gesetzestext anzusehen und dann zu glauben, dass der Sachverhalt in diesem Gesetzestext vollständig dargestellt wird.
Es ist in der Tat völlig unerheblich, wann eine Gesetzesnorm als solche Einzug in das Rechtssystem erlangte. In unserem Recht findest du viele Normen, die aus dem Römischen Imperium stammen, auch wenn das für uns gültige Gesetzesbruch in der Neuzeit erstellt wurde. Es wurden eben viele Normen übernommen, weil diese als für die heutige Zeit noch anwendbar gehalten wurden. Deswegen ist der Geist des Römischen Imperiums in unseren Gesetzen nicht erhalten worden. Rechtliche Normen aus der Nazi-Zeit, die unserer heutigen Rechtsauffassung entsprechen, auch wenn spezielle Rechtsmeinungen sich geändert haben, haben ihre Gültigkeit behalten. Diese Normen entsprechen damit nicht dem Unweit der NS-Ideologie. Im III. Reich gab es durchaus juristische und pädagogische Diskussionen, die vom Ungeist der Nazis nicht betroffen waren. Themen also, die im Kaiserreich, der Weimarer Republik, dem III. Reich und heute durchgängig diskutiert wurden und werden. Ich wiederhole mich, wenn ich dich dazu auffordere, differenzierter zu denken. Der Widerspruch von mir zu einem Teil der Promovitationsschrift meiner Mutter wird nicht gespeist von einem vorhandenen oder nicht vorhandenen Nazi-Geist. Er wird gespielt davon, dass die pädagogische Forschung und Lehre neue Erkenntnisse gebracht hat.
Es ist die Gesellschaft in ihrer Mehrheit, die die menschliche Sexualität zum Tabu erklärt hat und das immer noch in Ordnung findet – du bist der beste Beispiel dafür.
Interessant. Im Allgemeinen gelte ich als zu freizügig.
Alle Welt weiß, dass Jugendliche ihre Sexualität schon immer auf die eine oder andere Weise ausgelebt haben und das auch heute tun; natürlich mehr oder minder heimlich, weil die Gesellschaft meint, sie wären nicht reif dafür.
Nicht nur die Jugendlichen. Bedenke bitte, wie oft ich dir gesagt habe, dass die kath. Amtskirche noch zu keiner Zeit ihre moralischen Vorstellungen in den Gesellschaften hat durchsetzen können und du mir dieses jedesmal bestritten hast.
Aber in einem, Eule, hast du recht: Es ist ein gewaltiger Änderungsprozess in Bezug zur Tabuisierung der Sexualität im Gange. Allerdings anders als du denkst – Bummler hat ein Beispiel gebracht, wohin die Reise geht: Zu immer neuen Verboten auch auf Feldern, die nur entfernt etwas mit der Sexualität zu tun haben.
Was glaubst du, wie ich mir die gewaltige Änderung im Bezug auf die Tabuisierung der Sexualität vorstelle? Welches Bild hast du hier über mich? Mir scheint es, dass du ein gewisses "Feindbild" von mir hast, welches in sich selbst noch nicht einmal schlüssig zu sein scheint.
Auf was führst du den massiven Rückgang des strafrechtlich relevanten heimlichen Voyeurismus zurück?
Gibt es hier in der Tat einen relevanten Rückgang? Oder könnte es sein, dass die Möglichkeiten hierzu durch die bekannt gewordenen Fälle erfolgreich reduziert wurden?