In Bayern hat sich erwartungsgemäß leider nichts getan, die neuen Lockerungen beziehen sich nur auf Kinos und Theater.
Zumindest wurde die jetztige Verordnung nur um eine Woche, also bis zum 21. Juni verlängert.
Interessant ist noch, dass das VG Regensburg einen Hotel im niederbayerischen St. Englmar erlaubt hat, seinen Innenpool, sowie die Innen- und Außensauna zu öffnen. Der § 11 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sei ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. "Im Vergleich zu anderen geöffneten Einrichtungen wohne derartigen Wellnesseinrichtungen kein Infektionsrisiko inne, das auch bei Anwendung umfassender Schutz- und Hygienemaßnahmen eine Öffnung ganz ausschließe..."
Dies ist aber nur eine Einzelfallentscheidung, die daher nur für genau dieses Hötel gilt.
Trotzdem glaube ich, dass sich hier bald was tut, denn Söder mag solche Gerichtsurteile nicht und wenn er stur bleibt, werden wohl auch andere Einrichtungen klagen.
Die Gerichtsentscheidung soll in der Kabinettssitzung am Dienstag zur Sprache kommen.