
Aber: Die Mundschutzpflicht gilt auch für Besucher des Landtages. Diese dürften ebenfalls keinen Arbeitsvertrag mit der Landtagsverwaltung haben, trotdem gilt die Regel für sie.
Es wurde also eine Vorschrift erlassen für die Benutzung eines Gebäudes, die grundsätzlich für alle gilt, außer für Abgeordnete. Es hieß in dem von mir gelesenen Artikel, den Abgeordneten könne dies wegen der Freiheit des Abgeordnetenmandates nicht zugemutet werden. Von arbeitsrechtlichen Gründen war nicht die Rede. Daher erdreiste ich mich weiterhin, mir darüber eine von deiner abweichende Meinung zu bilden und diese hier "hinauszuposaunen".
Aber bevor es wieder Off-Topic wird (denn eigentlich sollte das nur eine Randbemerkung gewesen sein): Zurück zu den Saunen und Thermen.