Zu versuchen mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sollte man nur wenn man sicher ist: die Wand ist dünn!
War sie nicht!
Jetzt warte ich nur noch auf die Kommentare von . . .

Gemach, Gemach. Aber auf den konkreten Fall kommt es tatsächlich an. Amtsgerichte geben in den seltensten Fällen "Grundsatzurteile". Das könnte bei einem OLG ganz anders sein. Du erkennst das z.B. auch (aber nicht nur) daran, dass z.B. im "König" - dem wichtigen Kommentar zum Ordnungsrecht - fast nur Entscheidungen ab der Stufe OLG berücksichtigt sind.nordnackt hat geschrieben:Da ist nun also, aus welchen Gründen auch immer, eine Entscheidung in der Welt, in der das Nacktwandern geahndet wird. Auf den konkreten Fall kommt es zunächst gar nicht an
Nebenbei: Das war schon immer so. Die Fachleute erinnern sich z.B. an Peter Niehenke. Und trotzdem fanden in nachfolgender Zeit immer wieder Nacktwanderungen mit Erfolg statt. Ein Beispiel, an das ich durch eine kürzliche Anfrage zufällig erinnert wurde : Eine Nacktwanderung "Durch die Dörfer" "Meckenheim-Adendorf-Fritzdorf-Arzdorf-Adendorf-Meckenheim". Vollkommen unbeanstandet. An einer anderen Nacktwanderung (ebenfalls außerhalb der offiziellen Nacktwanderwege) war der Präsident des DFK beteiligt - was sicherlich nicht geschehen wäre, wenn da größere juristische Schwierigkeiten zu erwarten gewesen wären.nordnackt hat geschrieben:Sollte das Urteil veröffentlicht werden (das geht ganz schnell), geistert der Tenor durch die Welt und alle Datenbanken. Wer in diesem Zusammenhang nach § 118 OWiG sucht, findet sie sofort.
nordnackt hat geschrieben:Wer sich allein die Örtlichkeit mal ansieht, erkennt schnell, dass sie vollkommen ungeeignet zum sozialadäquaten Nacktwandern war und ist. Wer sich den Betroffenen ansieht, kann erkennen, dass es diesem offenbar jedenfalls auch um die Befriedigung der eigenen Eitelkeit ging. Keine gute Kombination.
Wir alle kennen die schriftliche Urteilsbegründung nicht! Aber aus den Äusserungen, "ich wollte mal meinem Hund die Wildschweine zeigen" und der Betonung des "Welttages der Nackten" wurde offensichtlich eine gewisse Neigung zur Provokation herausgelesen. Dass an einem Touristenziel mit mehr Besuchern zu rechnen ist, hat ihn anscheinend nicht von einem nackten Auftritt abgehalten, wenn nicht dazu animiert.Sie vertritt damit die Ansicht, dass nackt sein allgemein ein Ärgernis und eine Störung der öffentlichen Ordnung ist.
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