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Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von Zett » Di 1. Jul 2025, 20:13

Das Bußgeld wurde mit Hinweis auf das Sittengesetz (ohne das Wort zu gebrauchen) durch die Richterin bestätigt. Der Beschuldigte war dann doch schlau genug, diesen Unsinn - so ein Recht auf Nacktheit zu erzwingen - nicht auf höherer Ebene fortzusetzen.

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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von nordnackt » Mi 2. Jul 2025, 17:14

Deine Schlussfolgerung.

Ich möchte bitte einen Bericht des Threadstarters oder des Betroffenen. Immerhin wurde großspurig etwas angekündigt und die schriftliche Urteilsbegründung kennt hier auch noch niemand.

Ich bitte also um nicht mehr als einen Bericht der unmittelbar selbst Beteiligten, keine Spekulationen oder Meinungen.

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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von nordnackt » Sa 5. Jul 2025, 23:42

Das große Schweigen. Ich habe die Vermutung, dass nach großspurigen und rebellischen Worten das Folgende passiert ist:

Nichts.

Doch: Alles kleinlaut bezahlt.

 
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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von SachsenPaar70+ » So 27. Jul 2025, 18:31

Hallo Horst,
ich bin mir nicht sicher, ob sich mein folgender Beitrag noch anderswo besser einordnen lässt. Hast Du den Stein der Weisen, oder wird mein Beitrag gar ein neues Thema?

Folgendes:
Wir haben ein Eckgrundstück in einer kleinen dörflichen Wohnsiedlung. Im Vorgarten kann uns jede(r) nackt sehen, wenn wir in der Morgensonne frühstücken. Der Garten hinterm Haus ist zu 90 Prozent zur Straße hin annähernd blickdicht. Zum Nachbarn hinter uns haben wir eine Hecke mit zwei kleinen Durchbrüchen, damit wir auch mal miteinander quatschen können. Er und seine Familie, aber auch die umliegenden Nachbarn akzeptieren, dass wir uns nur nackt im Garten aufhalten. Schräg über die Straße hat ein älteres Ehepaar vom Giebelfenster aus kompletten Einblick in unseren Garten.
Wir machen zunehmend die Erfahrung, dass uns auch Straßenpassanten aus unserem Dorf, die zufällig vorbeikommen, inzwischen ganz selbstverständlich grüßen und wir grüßen natürlich zurück. Wir bewegen uns völlig normal ohne zu flüchten, nur dass wir eben nackt sind, und das ist scheinbar auch für Vorbeikommende zur Normalität geworden.
Liegt es an uns, indem wir uns völlig normal verhalten und unsere Scheu vor dem Nackt-Gesehenwerden abgelegt haben? Liegt es an regionalen Unterschieden? Leben wir im Paradies? Wir wissen es nicht, und was meint ihr?

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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von ynda » So 27. Jul 2025, 19:51

Moin
ich persönlich vermute, es liegt an mehreren glücklichen Umständen.
zum einen habt ihr wohl recht unverkrampfte, entspannte Nachbarn ohne Vorurteile. Zudem kennt man sich
ja in einer eher dörflichen Umgebung, weiß also wie ihr normalerweise "tickt", meine ihr seit ohnehin akzeptiert.
Und dann zeigt sich so nach und nach, ihr seid oft, oder gar meist nackt zu Haus, aber ansonsten nicht anders
als sonst auch.
All das lässt bei den allermeisten evt Vorbehalte gegen "Nackt sein" verblassen, es wird, zumindest für euch, als
Normal empfunden.

Ich sagte es hier schon öfter, miteinander reden, erklären warum usw ist sehr oft der Schlüssel dazu, mit denen,
welche "Gefahr" laufen euch nackt zu sehen, ein normales miteinander beizubehalten.
So jedenfalls meine Erfahrung in der alten Heimat und jetzt hier als Zugezogener.

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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von Zett » Mo 28. Jul 2025, 17:10

nordnackt hat geschrieben:Deine Schlussfolgerung.

und die schriftliche Urteilsbegründung kennt hier auch noch niemand.
.

Ich hab die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen. Da sie mir aber nur zugespielt wurde (ungefragt) und ich keine Erlaubnis der Person des Rechtsstreites habe, werde ich sie hier nicht posten.

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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von regenmacher » Di 29. Jul 2025, 19:23

Die Frage "Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal" ist hier schon häufiger behandelt worden. Bekanntlich ist einfache Nacktheit legal im Sinne des Strafrechts. Allein das Ordnungsrecht könnte in Betracht kommen. Ob nun der hier ebenfalls schon x-mal zitierte §118 OwiG Anlass für die örtlichen Verwaltungsbeamten sein kann, ein Bussgeld (landläufig "Knöllchen" genannt) zu verhängen, ist hier auch schon häufig diskutiert worden. Immerhin ist die Anwendung des §118 an Bedingungen geknüpft. Eine dieser (auch von gegnerischer Position aus unbezweifelten) Bedingung ist: Es muss die Allgemeinheit betroffen sein. Das schließt z.B. Beschwerdeführer aus der Nachbarschaft aus, hat aber auch den Nachteil, dass im konkreten Fall nicht einmal jemand nötig ist, der sich beschert.

Jetzt zur Frage Rottweiler. Obwohl ich nicht mit den Details vertraut bin und mir die schriftliche Urteilsbegründung auch nicht vorliegt, konnte ich ohne Probleme einen bebilderten Bericht von den "Rottweiler Nacktwandertagen 2024" lesen. (https://dieter-albrecht.de/rottweiler-nacktwandertage) Ein Reporter vom SüdWestRundfunk (SWR) berichtet auch darüber.

Im Ergebnis:
Unbesehen von irgendeinem Knöllchen und weiteren juristischen Feinheitchen, kann und wird auch bei Rottweiler nackt gewandert.

.

 
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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von TomNudi » Mi 30. Jul 2025, 12:37


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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von Zett » Mi 30. Jul 2025, 16:41

Ja, schön der Link. Wichtig: „Es gelten die ungeschriebenen Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens“ . Das ist das schon oft genannte Sittengesetz!

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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von NaturKraxler » Mi 30. Jul 2025, 18:18

Danke @TomNudi für den Hinweis auf die nun zur Verfügung stehende Urteilsbegründung.
Danke @dearw (Dieter) und Ulrich Wolfstädter für den PDF-Scan und die Bereitstellung.

Ich hatte auf angegebener Seite zwar etwas gesucht, diese Urteilsverkündung, Amtsgericht Rottweil (9 OWi 27 Js 13667/24) (PDF, 7 Seiten-Scan, 4,6 MB) dann doch an passender Stelle "Das Urteil" gefunden.

Seehr interessant die Ausführungen unter Abschnitt IV. "Der Betroffene hat sich somit eines vorsätzlichen Verstoßes gegen § 118 OWiG schuldig gemacht." (S. 4 ff) ...
...und hoffentlich gut, dass dies (einschlägige Medien) nicht "entdecken", öffentlich "ausschlachten" und damit das natürliche Nacktsein in freier Natur in Verruf bringen.

Für mich stellt sich damit die Frage, wo "genau" die (akzeptierte) Natur (in DACH wohl regional verschieden) aufhört (unscharfe Grenze) und damit (für einen einzelnen nackten Mann (#wanderpenis), denn Frauen dürften da wohl weiter gehen...) die sog. "Gemeinschaftsordnung" beginnt - und dies unabhängig von einer tatsächlich erfolgten Belästigung (das Verhalten ist lediglich geeignet einen durchschnittlichen Menschen = "die Allgemeinheit" zu belästigen).

Ich vermute, diese Definition wird es niemals geben ("Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls") und am Ende muß doch der gesunde Menschenverstand eines wohlerzogenen Menschen bzw. das individuelle Bauchgefühl eines sozialkompetenten Menschen diesen unscharfen Übergang erkennen.

Offenbar ist dabei das "menschliche Schamgefühl" bzw. die "Schamhaftigkeit" anderer (v.a. erwachsener?) Menschen (z.B. "Familien mit Kindern") von zentraler Bedeutung.
Dem Schriftsatz nach sei aber "ein gesellschaftlicher Wandel zu berücksichtigen", und darin scheint wohl der Ansatz zu bestehen, die allgemeine Toleranzschwelle - und damit die individuelle Scham? - weiter zur völligen Normalität von natürlicher Nacktheit in der freien Natur zu verschieben.

Nicht zur "freien Natur" gehören somit anerkennenderweise die nähere Umgebung von z.B. Waldkindergärten, Waldspielplätze und Wildtiergehege.

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