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WNBR 2026 in Berlin 09.08.2026

Gemeinsame Aktivitäten wie Treffen, Wandern, Radfahren usw. von lokaler, regionaler oder überregionaler Bedeutung
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Re: WNBR 2026 in Berlin 09.08.2026

Beitrag von regenmacher » Di 23. Jun 2026, 19:09

DerRugener hat geschrieben:Mein Freund und ich, waren am vergangenen Wochenende zur WNBR in London. Es gab auch welche, die bekleidet, die nur unten rum bekleidet, die Maskiert waren.
Vielleicht wird das auch bei der WNBR in Berlin, die hier ja das Thema sein sollte, auch der Fall sein. Aber ohne die Gefahr eine Fehleinschätzung befürchten zu müssen, darf man davon ausgehen, dass auch in Berlin die bekleideten Teilnehmenden in überdeutlicher Minderheit sein werden. Das liegt auch an dem Vorbild vieler der vorausgegangenen WNBRs, die sozusagen das Bild der WNBRs inzwischen geprägt haben. In kurz: Es ist Sitte und Brauch, nackt an den WNBRs teilzunehmen. Wenige Bekleidete stören das Bild nicht. Aber: Deutlich störender sind "Maskierungen", denn zu einer Demonstration gehört es nun einmal, "seinen Kopf" hinzuhalten. Wenn dies für jemanden (aus welchen Gründen auch immer) nicht möglich ist, dann verstehe ich dessen/deren Teilnahme nicht und würde ihm/ihr eher davon abraten.

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Re: WNBR 2026 in Berlin 09.08.2026

Beitrag von onbydus » Do 25. Jun 2026, 10:30

Das ist mir bei Videos (z.B. bei YouTube) von diversen WNBRs auch schon aufgefallen: sich zu maskieren oder zu vermummen finde ich völlig daneben. Wenn ich bei einem WNBR mitfahre, dann stehe ich auch selbstbewusst dazu.

 
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Re: WNBR 2026 in Berlin 09.08.2026

Beitrag von FreshAndFree » Do 25. Jun 2026, 12:03

Da das in D als Demo läuft gilt das Vermummungsverbot. Ein solches generelles gibt es in UK oder NL bspw nicht. Keine Rechtsberatung sondern KI Abfrage

 
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Re: WNBR 2026 in Berlin 09.08.2026

Beitrag von FreshAndFree » Do 25. Jun 2026, 12:06

ob das Freilegen des Restkörpers mit Ausnahme des Gesichts zur Sicherstellung der Identifizierbarkeit ausreicht, ist noch nicht abschließend geklärt

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Re: WNBR 2026 in Berlin 09.08.2026

Beitrag von regenmacher » Do 25. Jun 2026, 15:54

FreshAndFree hat geschrieben:Da das in D als Demo läuft gilt das Vermummungsverbot.
Von den ordnungsrechtlichen Behörden kann zwar im Extremfall in einem Verwaltungsakt ein "Versammlungsverbot" ausgesprochen oder Auflagen erteilt werden, automatisch gilt das aber natürlich nicht. Zudem ist - wie bei jedem Verwaltungsakt - Widerspruch möglich.

onbydus hat geschrieben:Das [gemeint sind: Maskierungen] ist mir bei Videos (z.B. bei YouTube) von diversen WNBRs auch schon aufgefallen
Extremst selten. Und daher bisher - wie wohl auch in Berlin zu erwatrten - nicht wirklich ein Problem. (Selbst von denjenigen, die z.B. bei den WNBRs in UK durch ihr Verhalten unangenehm aufgefallen sind, wurden nicht maskierte Abbilder unter den Organisatoren - quasi als warnender Hinweis - weitergereicht. Maskierungen sind also selbst in Kreisen, wo ich sie noch am ehesten vermuten würde, wohl sehr selten.

Man kann sich auch - vielleicht aus Langeweile - Probleme "herbeischreiben".
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Re: WNBR 2026 in Berlin 09.08.2026

Beitrag von FreshAndFree » Do 25. Jun 2026, 20:07

regenmacher hat geschrieben:
FreshAndFree hat geschrieben:Da das in D als Demo läuft gilt das Vermummungsverbot.
Von den ordnungsrechtlichen Behörden kann zwar im Extremfall in einem Verwaltungsakt ein "Versammlungsverbot" ausgesprochen oder Auflagen erteilt werden, automatisch gilt das aber natürlich nicht. Zudem ist - wie bei jedem Verwaltungsakt - Widerspruch möglich.
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Ich habe nicht "Versammlungsverbot" geschrieben, sondern "Vermummungsverbot". Hast du das falsch gelesen, oder warum die Gegenrede? In der Annahme, dass es sich in deiner Antwort um einen Tippfehler handelt, dann muss ich sagen, dass ich wohl wegen meiner mangelnden Kenntnisse der deutschen Sprache, insbesondere deren juristischer Spezialform, ein Verständnisproblem mit diesem Paragrafen 19 des Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin (VersFG BE) habe:

VersFG BE §19 hat geschrieben:(1) Es ist verboten, bei oder im Zusammenhang mit einer Versammlung unter freiem Himmel Gegenstände zu verwenden,

1.
die zur Identitätsverschleierung geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet sind, eine zu Zwecken der Verfolgung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit durchgeführte Feststellung der Identität zu verhindern, oder

2.
die als Schutzausrüstung geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsgewalt abzuwehren.

(2) Die zuständige Behörde trifft zur Durchsetzung des Verbots Anordnungen, in denen die vom Verbot erfassten Gegenstände bezeichnet sind.



Insgesamt entsteht in diesem Forum immer wieder ein uneindeutiges Bild der deutschen Rechtslage. Weil es möglicherweise auch für eine Demo in der Öffentlichkeit zutrifft, ähnlich wie öffentliche Verkehrsmittel, mir ist momentan der rechtsrelevante Unterschied nicht vollumfänglich bekannt, und man möge hier zur Klarheit beitragen, zitiere ich folgendes kürzlich gemachtes Statement noch einmal:

Konrad R. hat geschrieben:Die Nacktheit in einem öffentlichen Verkehrsmitel allein begründet die Erregung öffentlichen Ärgernisses. Dazu bedarf es keiner sexuellen Handlungen.

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Re: WNBR 2026 in Berlin 09.08.2026

Beitrag von regenmacher » Fr 26. Jun 2026, 00:02

FreshAndFree hat geschrieben:Ich habe nicht "Versammlungsverbot" geschrieben, sondern "Vermummungsverbot". Hast du das falsch gelesen, oder warum die Gegenrede?
Pardon, wie du ganz richtig schon aus dem Zusammenhang vermutest, habe ich tatsächlich zu schnell und darum dann auch "falsch gelesen".

Du zitierst VersFG BE §19 Abs.1 : "... darauf gerichtet sind, eine zu Zwecken der Verfolgung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit durchgeführte Feststellung der Identität zu verhindern". Die einfache, nackte Teilnahme an der WNBR ist definitiv keine Straftat und eine Ordnungswidrigkeit kann es allein schon wegen der Mitwirkung der Behörden (Abstimmung über Wegführung, Uhrzeit etc.) nicht sein.

FreshAndFree hat geschrieben:... mir ist momentan der rechtsrelevante Unterschied nicht vollumfänglich bekannt, und man möge hier zur Klarheit beitragen
Das kann nicht hier, sondern allenfalls im Unterforum FKK & Recht behandelt werden, wobei zu bedenken ist, dass wir vermutlich alle keine Juristen, sondern bestenfalls nur - wie heißt das so schön - "verständige Bürger" sind.

Vielleicht sollten wir hier diesen thread eher zur Bewerbung des WNBR Berlin, der Gewinnung von Helfern etc. etc. nutzen, zumal eventuelle, vereinzelte Vermummung (wie bei allen anderen bisherigen WNBRs) auch in Berlin kaum eine Rolle spielen wird.

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Re: WNBR 2026 in Berlin 09.08.2026

Beitrag von onbydus » Fr 26. Jun 2026, 13:28

"That escalated quickly (AGAIN)" :D Aber das ist ja normal in diesem "sonderbaren" Forum.

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Re: WNBR 2026 in Berlin 09.08.2026

Beitrag von regenmacher » Fr 26. Jun 2026, 14:05

onbydus hat geschrieben:That escalated quickly
Besonders chaotisch oder sonst irgendwie ins Extreme eskalierend kann ich die Beiträge in diesem thread nicht empfinden. Es werden die Punkte auffallend sachlich abgehandelt, so dass fast alle Teilnehmenden klüger "herauskommen", als sie "hineingegangen" sind. Dabei hilft es natürlich, dass das Unterforum "Unternehmungen" für diejenigen, die sich (zur eigenen Unterhaltung und typischerweise mit ein-, maximal zeizeiligen Beiträgen) aufregen wollen, in der Eile schon im Bereich "Allgemein" hängenbleiben, und daher gar nicht erst bis zu den Details vordringen - was ja vermutlich auch nicht ihre Absicht ist.

Um bei deinen Interessen zu bleiben: Was kannst du zum Gelingen des WNBR in Berlin beitragen ?

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Re: WNBR 2026 in Berlin 09.08.2026

Beitrag von Ralf Sprenger » Fr 26. Jun 2026, 19:40

Hallo zusammen,

Ich bin immer wieder verwundert, wie sich Beiträge hier verselbstständigen.
Wie kommt man denn auf die Idee, sich zu vermummen? Das Gesicht vermummen aber die Genitalien raushängen lassen?
Der WNBR-Berlin feiert die naturistischen Werte. Oben beschriebenes Verhalten würde kein Naturist an den Tag legen, das sind Gedankenspiele von verklemmten Menschen, die den Naturismus weder selbst leben, noch verstanden haben.

Um am WNBR, einer öffentlichen Demonstration teilzunehmen, hat mein kein Problem damit, sich öffentlich nackt zu zeigen, weil unsere Nacktheit natürlich ist.

Nicht jeder Naturist muss sich in die Öffentlichkeit wagen, das ist nun mal nicht jedermanns Ding, aber so einen Scheiß, wie vermummte Nacktheit muss man sich erst einmal zusammenspinnen. Solche Menschen sind beim WNBR fehl am Platz und als Initiatoren würden wir solche Personen direkt der Demo verweisen (wozu wir übrigens berechtigt sind). Dies gilt ebenso für Menschen, die den WNBR mit einem CSD verwechseln und Kinky oder Fetisch-Elemente einbauen wollen.

Die naturistischen Werte im Umgang mit Nacktheit gilt es strikt zu verteidigen, sonst haben WNBR's in Deutschland nie eine Chance.

Übrigens steht das Kooperationsgespräch mit der Berliner Polizei noch aus. Erst danach können wir mit Sicherheit sagen, ob es Auflagen geben wird.

Nackte Grüße
Ralf

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